Ich hätte mal eine allg. Frage:
Ich kann hier in Bayern online das jeweilige Grundbuchblatt (ohne es aufzurufen) dahingehend überprüfen, wann die letzte Änderung eingetragen wurde (Aktualitätsnachweis). Mich würde jetzt interessieren, ob dies eine zuverlässige Methode ist (um Kosten zu sparen), oder ob es sein kann, dass Änderungen eingetragen wurden, die über den Aktualitätsnachweis nicht angezeigt werden...
Meines Wissens ist bzw. war? z.B. bei der Onlineüberprüfung der Markentabelle in Bayern/München (wegen eines Programmfehlers) nicht gewährleistet, dass nicht doch Anträge vorlagen, die dann nicht in der Markentabelle angezeigt wurden.