Abtretung und korrekter Zessionar

  • Hallo,

    mir liegt eine Abtretung der A Bank vor. Abgetreten wird das Recht über 100.000.- EUR an die Bausparkasse B mit Erklärung vom 01.10.2009. Bereits am 01.08.2009 ist die Bausparkasse B mit der Bausparkasse C verschmolzen worden. Die Bausparkasse B war am 01.10.2009 mithin nicht mehr existent. Die Bausparkasse C legt nunmehr ein Rechtsnachfolgenachweis vor und bittet um ihre Eintragung im Grundbuch.
    Meines Erachtens kann ich die Abtretungserklärung vom 01.10.2009 trotz Rechtsnachfolgenachweis nicht verwenden. Am 01.10.2009 gab es keine Bausparkasse B mehr.
    Wie seht Ihr die Sache?

    2 Mal editiert, zuletzt von OH700 (16. November 2009 um 19:51)

  • Man könnte die Sache über die Grundsätze im Hinblick auf die unschädliche Falschbezeichnung lösen. Aber ohne förmliche Berichtigung der Abtretungsurkunde wird sich das auch nicht machen lassen. Bei einer siegelführenden Sparkasse wäre es kein Problem.

    Der Abtretungsempfänger ist übrigens der Zessionar.

  • Danke, natürlich ist der Zessionar gemeint. Habe den Beitrag noch schnell zwischendurch eingestellt und den falschen Begriff gewählt. Ich hatte mich vorher noch so über die Bausparkasse C geärgert, die auf meine Beanstandung sehr unhöflich reagiert hat.

    Ich habe noch die Überschrift ausgebessert (Andreas).

  • Ich hätte weniger ein Problem damit. Die B-Bausparkasse ist jedenfalls in der C-Bausparkasse aufgegangen, und zwar gleichgültig, ob die A-Bank das wusste, wollte, nicht wusste oder nicht wollte. Damit landet das Recht auf jeden Fall bei der C-Bausparkasse, egal was der Zedent sonst etwa meinen könnte. Das Ergebnis ist somit völlig eindeutig: Zessionar kann letztlich nur die C-Bausparkasse sein, man mag es drehen und wenden, wie man will. Ich würde die Abtretung eintragen, und zwar - wenn die Rechtsnachfolge nachgewiesen ist - sogleich auf die C-Bausparkasse.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das Recht wurde an eine nicht existente Person abgetreten. Eine abweichende Eintragung aufgrund einer Rechtsnachfolge scheidet somit aus. Wem das Recht zusteht, ist völig offen, weil uns der Inhalt der Einigung der Beteiligten nicht bekannt ist. Es bleibt nur Cromwells Lösung. Es ist eine neue Abtretungserklärung zu verlangen.

    Ist die Abtretung eigentlich schon eingetragen worden und soll nun berichtigt werden oder wird nur eine von der Bewilligung abweichende Eintragung verlangt?

  • Man kann nicht C als Zessionar eintragen, wenn die Bewilligung auf B lautet, es sei denn, die Rechtsnachfolge wäre der Bewilligung zeitlich nachgefolgt. Wir haben hier aber den umgekehrten Fall, sodass die Bewilligung berichtigt werden muss. Es gibt keinen § 19 a GBO, nach welchem man vom Erfordernis einer ordnungsgemäßen Bewilligung Abstand nehmen kann, wenn alle Beteiligten damit zufrieden sind.

  • Es gibt keinen § 19 a GBO, nach welchem man vom Erfordernis einer ordnungsgemäßen Bewilligung Abstand nehmen kann, wenn alle Beteiligten damit zufrieden sind.


    Tatsächlich nicht? Da muss meine GBO-Ausgabe wohl fehlerhaft sein...
    Ich würde trotzdem C eintragen, die Akte zuklappen und gut iss.

  • wie Andreas.
    C eintragen, alle sind zufrieden und ne Menge unnötiger Aufwand bei allen Beteiligten wird vermieden.



    Ich weigere mich einfach ständig die durch die Fusionitis ausgelöste allgemeine Schlamperei bei den Banken, die noch dadurch verschlimmert wird, dass erfahrenen Mitarbeiter aus Kostengründen durch schlauschwätzende BWL-Praktikanten ersetzt weren, glattzubügeln. Wenn die keine Firmen sondern "Marken" im Briefkopf führen, in der Werbung behaupten, sie stünden seit hundert Jahren an der Seite ihrer Kunden, obwohl sie erst seit zwei Jahren im Handelsregister stehen, Grundpfandrechtsbriefe und Titel einscannen und die Originale vernichten, weil sie kein Papier mehr im Bürobetrieb wollen, ihre faulen Kreditportfolios von einer Zweckgesellschaft zur nächsten abspalten, können sie das gerne tun. Im Grundbuchverfahren wird der Blödsinn, der dabei schließlich herauskommt, nicht geduldet. Unbrauchbare Bewilligungen und Rechtsnachfolgenachweise werden nicht von mir passend gemacht sondern vom Antragsteller.

  • Mein Grundbuch-Prof. an der FH sagte immer: "Sie müssen wissen, was rechtlich sauber ist. Dann müssen Sie wissen, was passieren kann, wenn Sie davon abweichen. Und dann müssen Sie selbst entscheiden, ob und inwieweit Sie tatsächlich abweichen."
    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

  • Mein Grundbuch-Prof. an der FH sagte immer: "Sie müssen wissen, was rechtlich sauber ist. Dann müssen Sie wissen, was passieren kann, wenn Sie davon abweichen. Und dann müssen Sie selbst entscheiden, ob und inwieweit Sie tatsächlich abweichen."
    Dem habe ich nichts hinzuzufügen.


    Komisch - wir hatten zwar nicht den gleichen Ausbilder - aber unser Dozent 1975 in Schwetzingen behauptete dasselbe.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Erstens hat er nicht gesagt, dass man die Abweichung zur Regel machen soll und zweitens würde er wohl anders reden, wenn er selbst im Grundbuchamt säße. Es ist immer leicht, jemandem zu etwas zu raten, das man nicht selbst unterschreiben und verantworten muss.

  • @ Sternensucher: Höchst unwahrscheinlich, dass mein Prof. 1975 als Dozent in Schwetzingen war. Offenbar scheint die beschriebene Haltung aber doch weiter verbreitet zu sein. :)

    @ Cromwell: Erstaunlich, dass du weißt, was mein Prof. nicht gesagt hat. Er war ein erfahrener und mit allen Wassern gewaschener "Grundbuchfuchs", der uns neben dem rechtlichen Handwerkszeug auch die praktische Seite des Geschäfts vermittelt hat. Deshalb ja auch der Hinweis, dass man sich immer über etwaige Konsequenzen im Klaren sein muss.

  • Es ist immer leicht, jemandem zu etwas zu raten, das man nicht selbst unterschreiben und verantworten muss.


    Da stimme ich voll und ganz zu. :daumenrau
    Ich würde im vorliegenden Fall auch die neue Bewilligung verlangen. Aber zum Glück darf ja jeder selbst entscheiden, wie er seine Akten bearbeitet. ;)

    Life is short... eat dessert first!

  • Aus den von HorstK genannten "Gründen" würde ich ebenfalls eine neue bzw. zumindest eine berichtigte Bewilligung fordern. :teufel:

    Ich kann aber auch jeden verstehen, der dies nicht tut.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :dito: Warum sollen wir für etwas gradestehen, was wir nicht verbockt haben. Wenn man jmd. seine Fehler nicht aufdeckt, kann er sie auch nie beseitigen und wird es immer falsch einreichen (siehe z.B. auch Thread "Quellekatalog", das schon nahezu an Frechheit grenzte :teufel:). Die schlacksige Handhabung ist an dieser Stelle unangebracht. Zumal es ja wohl kein Akt in diesem Fall sein wird, entweder die Bank anzurufen oder (aufgrund selbstangelegter Bausteine, das Problem wird ja nicht das erste mal aufgetreten sein :D) innerhalb von 2min. eine ZwVfG rauszuhauen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!