Hallo zusammen,
M überträgt 1/3 MEA an F.
Beide vereinbaren den Ausschluss der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft im Wege der Teilungsversteigerung und beantragen die Eintragung in das Grundbuch.
Eintragungsfähig?
Im Schöner/Stöber steht in Rn. 1471 etwas dazu. Mir ist nur nicht klar, ob dies auch für einen von den Miteigentümern vereinbarten Ausschluss gilt.