Muß ich jeden Rechtssuchenden in der RAst empfangen?

  • @ Jamie:

    Was macht denn Dein Verwalter dann? Rausschmeißen?
    (Würde mich interessieren, denn hier muss ich mich um derartige Leute kümmern.)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bislang haben höfliche aber bestimmte Hinweise darauf, dass er/sie wiederkommen darf, wenn er/sie nüchtern ist und/oder eine Dusche genommen hat, ausgereicht. Handgreiflich oder besonders ausfallend ist bislang niemand geworden. Die Leute gehen und kommen dann wieder - in angemessenem Zustand.

    Vielleicht ist es wirklich ein Unterschied, ob die Leute bei einer Behörde (beim AG) aufschlagen oder bei einem Anwalt? Und außerdem sind sie ja verpflichtet, sich zu melden, ansonsten geht ja die RSB flöten. Da sitzen wir doch auch am längeren Hebel am Ende.

  • Ich hab mal ne Frage. Passt zwar eigentlich zum Thema, aber irgendwie schon, schließlich hat es ja mit einem hiesigen Beitrag zu tun.

    Ist das eigentlich zulässig, dass hier ein offensichtlich nicht Justizangehöriger irgendwas kopiert, verlinkt und dann drüber meckert.

    Das Forum ist doch eigentlich in erster Linie mal dazu da um Wissen auszutauschen und nicht um über andere zu meckern oder zu lästern. Auch wenn das Lästern über die "faulen" Beamten ja ein Hobby von vielen ist. Wer noch nie auf einer RAST gesessen hat, hat überhaupt gar keine Ahnung, was da teilweise abgeht und sollte sich daher auch nicht äußern, schon gar nicht, wenn man anscheinend nur selektiv ließt und dann auch nur das, was man lesen will.

    Gibbet nicht Forumsregeln für sowas? Ich beziehe mich auf diese Sache mit dem Blog.

    Ich würde übrigens behaupten, dass auch ein Selbstständiger, erst mal mitm Wischmop durchs Büro gehen würde und sich zumindest mal umziehen würde. Wenn ich als Kunde in nen vollgek...und vollgeko.. Laden kommen würde und mich ein vollgeko.... Verkäufer bedienen würde, würde ich wohl keinen Fuß mehr in den Laden setzen.

  • Habe mir gerade "nur" den ersten Beitrag durchgelesen- MAHLZEIT :mad:

    Die Wachtmeister müssen vorwarnen und dann würde ich (wenn unvermeidbar das Publikum zu "bedienen" ist) in Wachtmeisterbegleitung und vorheriger Mitteilung an die gesamte Verwaltung derlei Publikum in einem Sitzungssaal "verarzten".

    Um etwaige Verunreinigungen zu vermeiden/bezeugen, würde ich auch die Verwaltung um eine kurze Inaugenscheinnahme bitten - schön bösgläubig machen.....

    Will jetzt keinesfalls die Diskussion neu entfachen und vielleicht sind derlei Vorschläge auch schon dutzendfach unterbreitet worden; dann bitte ich um Nachsicht.
    ;)

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