Rückauflassungsvormerkung zugunsten des noch eingetragenen Eigentümers

  • Hallo Allerseits!
    Habe leider keinen entsprechenden Thread gefunden, der mir eine Antwort gibt.
    Kann ich schon vor Eigentumsumschreibung auf den Erwerber eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten des derzeit eingetragenen Eigentümers eintragen? Man kann doch nicht einen Anspruch gegen sich selbst haben (Akzessorietät), oder?

    Danke und LG Janet

  • Nach h.M. ist die Vormerkung (erst) eintragungsfähig, wenn Schuldner und Eigentümer identisch sind. Vgl. dazu hier.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

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