Hallo Allerseits!
Habe leider keinen entsprechenden Thread gefunden, der mir eine Antwort gibt.
Kann ich schon vor Eigentumsumschreibung auf den Erwerber eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten des derzeit eingetragenen Eigentümers eintragen? Man kann doch nicht einen Anspruch gegen sich selbst haben (Akzessorietät), oder?
Danke und LG Janet
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