Prüfung der Gerichtsvollzieher

  • Hallo,

    nun ist es soweit und meine erste Gerichtsvollzieherprüfung steht an. Kann mir jemand den Vordruck GV 13 aus GerVO Anlage zur Verfügung stellen? Ich kann den Vordruck einfach nicht finden. Am besten sollte es einer für das Land Schleswig-Holstein sein.

  • Hallo,

    nun ist es soweit und meine erste Gerichtsvollzieherprüfung steht an. Kann mir jemand den Vordruck GV 13 aus GerVO Anlage zur Verfügung stellen? Ich kann den Vordruck einfach nicht finden. Am besten sollte es einer für das Land Schleswig-Holstein sein.



    Ehmmmm, das klingt aber nicht nach guter Einarbeitung ??? Nix vom Vorgänger bekommen ?? Keine kilometerlangen Ordner mit Vorberichten, Vordrucken und Prüfungsunterlagen ??

  • Ich hab´nur die Prüfungsakten aus der Verwaltung erhalten. Hmmm...nagut, dann werd´ich jetzt wohl mal div. Mitarbeiter ausfragen müssen, bis ich diesen Bogen habe ;)

  • Doch, klar! Ich meine mit Prüfungsakten nicht die Akten mit den Vollstreckungsaufträgen, sondern die Akten der Verwaltung, wo die Prüfungsbögen drin gesammelt werden. Keine Angst, allen GVZ droht meine Anwesenheit im Büro! :)

  • So, hab´s jetzt raus: Die GVZ bereiten den Bogen vor und man erhält diesen dann bei der örtlichen Überprüfung. Nix mit vorher durch mich ausfüllen und dann dort mit hin nehmen.

  • Das gibt es als Funktion in den Gerichtsvollzieherprogrammen bei fast allen Herstellern. Man muss dann die dort eingedruckten Zahlen nur noch mit den Bargeldbeständen, Kassenbüchern, Schecks ect. vergleichen und nicht mehr selbst eintragen und zusammenrechnen.

  • Die Gerichtsvollzieherprogramme sind wahrlich eine große Hilfe. Ich mache bei uns die Abrechnungen der GV und bekommen regelmäßig die KB II. Wenn ich unsere 10 Gerichtsvollzieher alle von Hand nachrechnen müsste, oder auch nur den Abgleich KB I und KB II detailliert nachprüfen müsste, dann hätte ich viel zu tun. Bis auf die einbehaltenen Anteile und den Abrechnungsbogen mit der Kasse läuft zum Glück alles automatisch und fehlerfrei.

    Allerdings hapert es bei dem Programm unseres Vollziehungsbeamten mit dem Maximalbetrag von 19,94 €. Er hatte zweimal 20,00 € als seinen Anteil an den Gebühren eingenommen, uns sein Programm hat den Überschuss von insgesamt 0,12 € für das Land (eine Wahnsinnssumme natürlich) nicht ausgewiesen. Schade :(

  • :) nicht, dass das Land Rheinland-Pfalz verarmt... Bei uns macht die Abrechnung GV 12 meine Serviceeinheit, muss sie direkt mal fragen, ob der Fehler hier auch vorkommt.

    Einmal editiert, zuletzt von swissgirl (25. November 2009 um 06:38) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler...früh am Morgen...

  • :) nicht, dass das Land Rheinland-Pfalz verarmt... Bei uns macht die Abrechnung GV 12 meine Serviceeinheit, muss sie direkt mal fragen, ob der Fehler hier auch vorkommt.



    ??? Da bin ich aber überrascht ???
    Die Vollzähligkeit des KB II ist vom GL (durch mich in ständiger Vertretung) zu unterzeichnen, und die Anordnung selbst ist von mir und dem GL zu unterzeichnen.

  • Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Klar prüfe und bescheinige ich die Vollzähligkeit des KB II und auch die Anordnug unterzeichnet nicht meine SE, aber sie bereitet die Formulare GV 11 vor und trägt die die Werte ein, so dass ich das nur noch überprüfen muss.

  • Sorry, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Klar prüfe und bescheinige ich die Vollzähligkeit des KB II und auch die Anordnug unterzeichnet nicht meine SE, aber sie bereitet die Formulare GV 11 vor und trägt die die Werte ein, so dass ich das nur noch überprüfen muss.


    Ich habe sowohl für die GV11, wie auch für die Abrechnung eine Excel-Tabelle. Ich gehe mal davon aus, dass Du auch so etwas hast. Ansonsten kann ich sie Dir ja mal zusenden.

  • Das gibt es als Funktion in den Gerichtsvollzieherprogrammen bei fast allen Herstellern. Man muss dann die dort eingedruckten Zahlen nur noch mit den Bargeldbeständen, Kassenbüchern, Schecks ect. vergleichen und nicht mehr selbst eintragen und zusammenrechnen.




    Genau - deshalb kann das keine Lösung sein ! Was machst Du, wenn Du einen GV hast, der noch "Ast & Partner" in der beliebten Dos-Version verwendet. Da gibts keine Formulare für die Prüfung. Wir haben im Nachbarbezirk (war ich mal zur Vertretung prüfen) sogar noch einen Exot, der überhaupt keinen PC besitzt, sondern tatsächlich noch alles per Hand bucht. Und dann ???

    Außerdem sollten die Prüfer schon soweit es geht unabhängig vom GVZ sein. Was bei unkooperativen GVZ, bei Büroauflösungen wegen Verfahren gegen den Beamten ?? Außerdem schadet es nicht, selbst die Kasse per Hand zu können - rein ohne Technik.

  • Ich stimme beiden Posts zu.

    Man sollte die Prüfung auch von Hand durchführen können und sich nicht nur auf das verlassen, was der GVZ einem vorlegt.
    Genau wie man den Anwärter am Anfang auch die Verfügungen ohne Formulare machen lassen sollte - so lernt man eben von Grund auf.
    Habe auch noch GVZ, die gar keinen PC haben!

    Dennoch ist die Software eine große Hilfe. Wenn der GVZ mit dem Programm einen rechnerischen Fehler macht - Tippfehler o.ä. - weist das Programm sofort darauf hin.
    Passiert einem GVZ ohne Software so ein Zahlendreher, dann gute Nacht - da sucht man ewig!
    Wenn man sich auf die rechnerische Richtigkeit verlassen kann, hat man auch viel mehr Zeit, andere Dinge zu prüfen, statt stundenlang quer und längs alles zusammenzurechnen.

    Im übrigen kann es auch nicht schaden, wenn der Prüfer sich ein bisschen mit den Programmen auskennt. Einfach mal den GVZ bei der nächsten Prüfung bitten, einem kurz zu zeigen wie man bucht oder sowas.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Meine erste Prüfung habe ich jetzt hinter mir und mit viel Geduld seitens des GVZ ist es auch ganz gut gelaufen. Habt ihr vielleicht noch paar Tipps für mich, worauf ich mein Augenmerk besonders richten sollte. Für jeden Tipp bin ich SUPER dankbar!:D

  • Zur Prüfung der Sonderakten habe ich mir so ein Grundschema von Dingen zurechtgelgt, die ich immer prüfe. (Bin aber auch keine wirkliche Expertin, daher erhebt das keine Anspruch auf Vollständigkeit)

    -Antragseingang GV-Verteilerstelle
    -Antragseingang GV
    -Erster Vollstreckungsversuch binnen eines Monats?
    -Auftragsumfang richtig im Programm erfasst, in der Akte vermerkt und
    auch dementspreched abgearbeitet?
    -Rateneinziehung oder Einstellung vom Gläubiger im Antrag zugestanden?
    -Gläubiger, Schuldner und Hauptforderungshöhe richtig?
    -Richtige Wegegeldzone?
    -Gebühren und Auslagen richtig?
    -Fristen für Zustellung, Weiterleitung Protokoll bei EV ect. beachtet?
    -Protokoll vollständig?

    Ich nehme immer Akten eines vergangene Quatals zum Prüfen mit, da ich dann auch das abgeschlossene KB II gleich noch mit dazu nehmen kann.

    An Schwerpunktsetzung ist in unserem Landgerichtsbezirk bei den Bezirksrevisoren beliebt:
    -PKH
    -EV-Sofortabnahe durchgeführt, wo möglich?.

    Das ist stichpunktartig dargestellt, was wir unter anderem prüfen.
    Hoffe, es gibt eine kleine Hilfestellung, andere hier im Forum mit mehr Fachwissen können bestimmt noch fundierte Tipps zu den einzelnen
    -und weiteren- Bereichen geben.

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