vererbliche Aufwandspauschale?

  • Hallo Betreuungsexperten:
    Betreuerin ist die Ehefrau des Betreuten, die kürzlich verstorben ist. Nun meldet sich die Tochter des Betreuten und möchte gern die Betreuung für Ihren Vater übernehmen, soweit so gut.
    Da die vorherige Betreuerin letztmals für den Zeitraum vom 01.10.2002 bis 30.09.2003 eine Aufwands-pauschale beantragt und erhalten hat, möchte nunmehr deren Tochter (künftige Betreuerin?) das "Betreuergeld" beantragen. Mal abgesehen davon, dass die Ansprüche für den Zeitraum vom 01.10.2003 bis 30.09.2005 bereits erloschen sind, frage ich mich, ob der Anspruch für den Zeitraum vom 01.10.2005 bis zum Tod der Betreuerin vererblich ist und nach Vorlage eines Erbnachweises von dem Erben (ggfls. der Tochter) beantragt werden könnte. Nach §§ 1908i, 1835a BGB kann der Betreuer einen Geldbetrag verlangen... Meine Kommentierungen geben dazu nichts her. :confused:
    Dankeschööön schon jetzt für Eure Antworten.

  • Der Anspruch ist vererblich, weil es sich nicht um ein höchstpersönliches Recht handelt und die Vererblichkeit auch nicht durch gesetzliche Vorschrift ausgeschlossen ist. Es liegt kein anderer Fall vor, als wenn ein Berufsbetreuer verstirbt und dessen Erbe die Festsetzung der Betreuervergütung für die noch nicht vergüteten Zeiträume verlangt.

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