Hallo,
wenn man einen schuldrechtlichen Anspruch geltend machen will, wie muss man das machen? Reicht es, dass man dem "Schuldner" ein Schriftstück überreicht, indem steht, dass man den Anspruch geltend macht oder muss man z.B. den Anspruch gerichtlich durchsetzen.
Welche Form bedarf es?