Ausfüllen des Beratungshilfevordruckes

  • Ich nehme an, der sog. "Beratungshilfevordruck" wird an einer Vielzahl (wenn nicht gar an sämtlichen) deutscher Gerichten verwendet und ist euch insoweit auch bekannt.

    Ein RA vertritt die Auffassung, dass das Gericht den jew. Antragsteller beim Ausfüllen des Beratungshilfevordruckes bzw. beim Stellen eines Beratungshilfeantrages zu beraten habe.
    Nach seiner Rechtsauffassung sei ein Bürger sogar berechtigt, den Beratungshilfeantrag mündlich zur Niederschrift des Gerichts zu stellen.

    Hatte jemand mit dieser Problematik schon einmal Berührung? Welche Rechtsauffassung wird von euch vertreten?

    ("Beratung" kommt bereits nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht in Frage.)

    Hier noch etwas Zitierbares - Dank an Forumsmitglied Bumani:
    Das AG Koblenz hat unter 40 UR IIa 568/08 entschieden, dass der RA den Vordruck ausfüllen muss, wenn er sofort berät.

    Einmal editiert, zuletzt von probatio diabolica (5. März 2010 um 12:20)

  • Ein RA vertritt die Auffassung, dass das Gericht den jew. Antragsteller beim Ausfüllen des Beratungshilfevordruckes bzw. beim Stellen eines Beratungshilfeantrages zu beraten habe.



    Beraten: Nein. Behilflich sein: ja.

    Zitat

    Nach seiner Rechtsauffassung sei ein Bürger sogar berechtigt, den Beratungshilfeantrag mündlich zur Niederschrift des Gerichts zu stellen.



    Ja klar, steht doch auch so im Gesetz, § 4 Abs. 2 S. 1 BerHG.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • ;)ok, beleuchten wir die Frage der kategorischen Verweisung mal von der anderen Seite..
    Was der Ra sich unter "beraten" vorstellt, weiß ich zwar nicht, aber wenn er es als "Helfen beim Ausfüllen" (was soll ich denn da eintragen?) versteht, hat er wohl recht. Jedenfalls auf der RAST könnte er auch sein Anliegen mündlich vortragen und ihm müsste zumindest beim Ausfüllen geholfen werden.

    Aber mal ganz praktisch gesprochen: wo sind denn Deine Bauchschmerzen damit? Wenn einer zu dösig ist (und das ist eben jeder Zweite nach meiner Erfahrung) - hilft man da nicht?

  • Naja, kommt wahrscheinlich auch immer auf das Programm an, was man benutzt. Hier ist es mittlerweile so, dass die Anträge unten auf der GS ausgefüllt werden und der Rpfl drüber schaut und dann den Schein erteilt. Ich war aber auch schon an Gerichten, da war es einfacher, den Antrag selbst über Rasys aufzunehmen und den Schein damit gleich mitauszufüllen.

  • Wenn einer zu dösig ist - hilft man da nicht?



    Frei nach dem alten Pfadfindergrundsatz: Jeden Tag eine gute Tat.

    Eigentlich war ich jetzt ziemlich erstaunt, dass "das Gericht" auf die Idee kommt, den Bürger beim Ausfüllen des Formulars nicht zu unterstützen. Ich dachte immer, die Unterstützung des Bürgers beim Ausfüllen der Formulare sei ein alt hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums :D.

    @ Eva:

    Wenn die Geschäftsstelle beim Ausfüllen behilflich ist, ist es doch auch völlig okay.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hier ist es mittlerweile so, dass die Anträge unten auf der GS ausgefüllt werden und der Rpfl drüber schaut und dann den Schein erteilt.




    Ich glaub, du bist im Paradies!!!! Das hätte ich auch gern!!!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also wenn einer mit dem Ausfüllen wirklich Probleme hatte, dann habe ich ihm schon geholfen . . . oder natürlich wenn einer nach seinen Angaben nicht schreiben konnte habe ich das Formular für ihn ausgefüllt . . . daran ist's bei mir jedenfalls nie gescheitert ;)

  • Man muss da sicher unterschieden: Ist jemand arrogant und will das halt bloß nicht selber machen, weilt er meint, er sei was besseres oder wir hätten ja hier sowieso nichts zu tun, dann bestehe ich schon darauf, dass er seinen Namen, seine Adresse etc. selber einträgt. Wir haben hier nur behilflich zu sein, also eine ergänzende Funktion. Und wenn es schwierig wird, sind wir natürlich auch gern behilflich - anders als etwa die Beamten-Kollegen von Finanzamt, die den Leuten wohl kaum ihre Steuererklärungsvordrucke ausfüllen.

    Aber bei uns werden die Vordrucke in der Regel sowieso von der Geschäftsstelle ausgefüllt, die dann gleich die Daten in die Datenbank einträgt. Insoweit muss ich mich da was zurückhalten mit Zusagen zu Behilflichkeit.

  • Versteht mich nicht falsch - Es ist für mich absolut kein Problem beim Ausfüllen behilflich zu sein. Mich ärgert hier nur das Verhalten u. die Argumentationsweise des Anwaltes.

    Erstaunlich finde ich beispw., dass es für den RA offensichtlich ein unüberwindliches Problem darstellt, seinem künftigen Mandanten dabei behilflich zu sein.

    Interessant finde ich übrigens den Gedankengang von Andy.K: Warum wird dem Bürger nicht beim Ausfüllen seiner Steuererklärung geholfen? :cool:
    (Hier scheint keine Verpflichtung zur Hilfestellung für den Finanzbeamten zu bestehen.)

    Fraglich ist m.E. aber auch, auf welcher Grundlage eine Verpflichtung des Gerichts zur "Hilfestellung" bei Beratungshilfeanträgen bestehen soll...:gruebel:
    Der Rpfl. in der RASt. fungiert doch regelmäßig nur als Protokollant.

  • Versteht mich nicht falsch - Es ist für mich absolut kein Problem beim Ausfüllen behilflich zu sein. Mich ärgert hier nur das Verhalten u. die Argumentationsweise des Anwaltes.

    Erstaunlich finde ich beispw., dass es für den RA offensichtlich ein unüberwindliches Problem darstellt, seinem künftigen Mandanten dabei behilflich zu sein.

    Der Rpfl. in der RASt. fungiert doch regelmäßig nur als Protokollant.


    tja, und der RA fungiert doch regelmäßig als Rechtsdienstleister in einem konkreten Fall...mich ärgert die Argumentationsweise des Rechtspflegers..erstaunlich finde ich beispw, dass es für den Rechtspfleger ein unüberwindliches Problem darstellt, einem Rechtssuchenden dabei zu helfen...

    einigen wir uns darauf, dass wir es alle hassen, jemandem beim Ausfüllen dieses wirklich banalen Zettels zu helfen (ihm also jeden Mist aus der Nase ziehen zu müssen), dass wir es gerne auf jemand anderen abschieben und ansonsten tuns wir´s und leiden still.;)



  • Wir verstehen uns.;)

    Der gravierende Unterschied zwischen dir - ich entnehme deinen Worten, dass du dich erfreulicherweise von Zeit zu Zeit zur nervigen Hilfestellung "herablässt" - und dem betreffenden Anwalt ist jedoch die einseitig-radikale Haltung, dass das Gericht in der Pflicht sei, er sich also in keiner Form kooperativ zeigt.:cool:

  • Behilflich sein ist gar keine Frage.
    RASYS sei dank mach ich Anträge und Scheinerteilung im einen Aufwasch.
    Aber mal ehrlich. SOOOO schwer sind die Formulare doch auch nicht auszufüllen ??? Mir geht nur dann der Hut hoch, wenn die leute mit dem Formular kommen nach dem Motto "mach mal" und selber noch keinen Blick darauf geworfen haben. Die persönlichen Daten kann doch jeder selber, oder ?

  • Aber mal ehrlich. SOOOO schwer sind die Formulare doch auch nicht auszufüllen ??? ?


    ich bin seit fast 8 Jahren zugelassen; ich habe bisher höchstens 3 fehlerfreie Anträge gesehen (fehlerfrei: alle Angaben richtig, alle Angaben nachvollziehbar belegt, alle Belege kopiert, alle Kopien nummeriert).
    3 Anläufe pro Mandat sind normal.



  • Also bei uns wird natürlich Hilfestellung des RA geleistet. Viele haben ja Probleme, diese Anträge (oder z. B. auch Vordrucke zum Versorgungsausgleich etc.) auszufüllen und sind überfordert.

    Und bzgl. der Steuerklärungen kann ich nur sagen, dass die Damen und Herren des Bürgerbüros des hiesigen Finanzamtes immer gerne beim Ausfüllen behilflich sind:)

  • Also bei uns werden auf der Geschäftsstelle die Daten in BASIC erfasst.

    Dann kommt der Kunde zum Rechtspfleger und dort wird der Antrag mittels EUREKA-Text ausgefüllt, geprüft und ggf. gleich der Schein erteilt.

    Hatte leztens mal, dass ich fragte ob Vermögen vorhanden ist und "nein" zur Antwort kriegte.
    Auf Frage, ob nicht ein Sparbuch oder Ähnlich da sei, wurde mit ja geantwortet.

    Wieviel da drauf sei?

    ca. 10.000,-- EUR - i.w. zehntausend Euro!!

    aber dafür habe man ja schließlich gearbeitet.

    Vielleicht doch besser beim RP ausfüllen lassen!!?

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