Verfall von Wertersatz

  • Hallo,
    habe eine Anordnung von Verfall von Wertersatz. Geld ist im Ermittlungsverfahren sichergestellt und bei der Gerichtszahlstelle eingezahlt. Keine "förmliche" Hinterlegung, sondern einfache Einzahlung.
    Nun wollte ich folgende Optionen in Betracht ziehen.
    a) Pfändung des Herausgabeanspruches
    b) Aufrechnung

    Wer ist DS bei Pfändung? M.E. doch die STA.( Ermittlung) Ansonsten müßten die ja auch das Geld "wie Ü-Stücke" abwickeln.

  • Wieso sich die ganze Mühe machen ? Das Geld ist doch da. Es genügt vollends, wenn der entsprechende Zahlungsnachweis z.d.A. gelangt. Allenfalls müßte noch eine Umbuchung vorgenommen werden.

  • Tja warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah.....? Ich habe nur Angst, dass der Verteidiger des VU dann u.U. "dumm tun" könnte.

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