Moin,
ich habe einen Eigentumsverzicht gemäß § 928 BGB vorliegen.
Nachricht erhält u.a. der Fiskus. Weiß zufällig jemand, welche Behörde in Rheinland-Pfalz dafür zuständig ist ???
Welchen Wert setzt ihr für die Gebühr nach § 67 KostO an ??
Zuständigkeit Fiskus
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Als Wert nehme ich den Grundstückswert (§ 20 KostO).
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OFD Koblenz
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Du hast natürlich recht. Der Wert bestimmt sich nach § 30 KostO. Bei K/L/B/R 17. Aufl. liest sich das bei § 67 KostO Rz. 26 etwa so, daß 20% des Grundstückswertes als "Mittelwert" anzusetzen sei, der sich nach den Umständen des Einzelfalles erhöht (auf max. 50%) oder vermindert (auf bis zu 5%).
(Für meinen Schnellschuß bitte ich um Nachsicht.) -
Du hast natürlich recht. Der Wert bestimmt sich nach § 30 KostO. Bei K/L/B/R 17. Aufl. liest sich das bei § 67 KostO Rz. 26 etwa so, daß 20% des Grundstückswertes als "Mittelwert" anzusetzen sei, der sich nach den Umständen des Einzelfalles erhöht (auf max. 50%) oder vermindert (auf bis zu 5%).
(Für meinen Schnellschuß bitte ich um Nachsicht.)
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