Abwesenheitspflegschaft für Grundeigentümer

  • Ich habe folgende Frage:
    Die hiesige Stadtgemeinde möchte einen neuen Abwasserkanal verlegen und sich über Dienstbarkeiten dinglich absichern. Einer der betroffenen Eigentümer ist vor Jahren nach Tschechien abgemeldet und nach Angabe der dt. Auslandsvertretung dort nicht ermittelbar.
    Was kann man in einem solchen Fall tun? Mir fällt spontan Einrichtung einer Abwesenheitspflegschaft ein oder wäre eine Klage auf Abgabe einer Eintragungsbewilligung mit öffentlicher Zustellung opportun?

    Für eure Antworten schon mal im Voraus vielen Dank!!

  • Ansonsten Abwesenheitspflegschaft.

    Klage ist überflüssig, da Gemeinde notfalls auch zum Zwecke der Belastung enteignen könnte.

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