@ RPfl in und um Erfurt

  • Hallo Leute,

    ich bräuchte als hessischer Dorfnotar mal wieder Eure Hilfe.

    Habe einen Kaufvertrag über ein GRundstück in Erfurt beurkundet. Ist ein bebautes Hausgrundstück mit ca. 500 qm, im GB allerdings mit Landwirtschaftsfläche bezeichnet.

    Hier in Hessen brauche ich lediglich ( natürlich neben der UB vom FA ) die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde, sonst nichts.

    Brauche ich für Erfurt auch noch eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz? Und wenn ja, wer ist hierfür zuständig?

    Würde mich freuen, wenn sich jemand meiner Frage annehmen könnte.
    (Zur Not rufe ich auch beim GBA an; aber man will ja die Leute nichtg so gerne wegen blöder Fragen bei der Arbeit stören)

    Ach ja, und wenn ich schon mal beim Fragen bin: Kennt jemand die Adresse des Gutachterausschusses? ( Bei uns heißt das inzwischen nicht mehr Gutachterausschuß, sondern "Amt für Bodenmanagement")


    Gruß HansD

  • Eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ist nicht erforderlich. Die Freigrenzen wurden mittlerweile in vielen Ländern sogar erhöht, so ist z.B. in Brandenburg die Genehmigung bei Grundstücken unter 2 ha entbehrlich.

    Was allerdings in den neuen Bundesländern zu beachten ist und oft mit dem Grundstücksverkehrsgesetz verwechselt wird, ist die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (§ 2 GVO). Hier werden von den zuständigen Landkreisen evtl. angemeldete Rückübertragungsansprüche geprüft. Ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht hängt von der Zeit und der Art des Rechtserwerbs des jetzigen Veräußerers ab. Klärung lässt sich im Zweifel nur durch Grundbucheinsicht ggfs. sogar in die alten Grundbücher-/akten erreichen.

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