In einem 5-Familienhaus befindet sich ein Aufzug ab dem EG bis in das 4.OG. Die Aufzugstüre öffnet sich direkt in die betreffende Wohnung hinein. Es ist technisch aber so eingerichtet, dass die Wohnungen vom 1.OG bis 4.OG nur vom Eigentümer der betreffenden Wohnung angefahren werden können und sich die Aufzugstüre nur öffnet, wenn der Aufzug vor seiner Wohnung angelangt ist.
Ist dies als verschließbarer Zugang anzusehen und sind deswegen die Wohnungen vom 1.OG bis 4.OG in sich abgeschlossen?
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