Hallo,
im vorliegenden Fall wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer des Teileigentums (Bürogebäude) beantragt.
Der herrschenden Einheit soll das Recht zustehen, die im Erdgeschoss des Rückgebäudes vorhandenen Fenster dauernd zu belassen.
Ist dies eintragbar und wenn ja, wie bezeichne ich am besten die herrschende "Einheit".
Vielen Dank schon mal
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