Ich bin mit großem Interesse auf dieses Seite gestoßen und habe gleich eine Frage. Mir wurde eine auszugsweise begl. Fotokopie einer Urkunde vorglegt, die aus mehreren Seiten besteht, wobei jede Seite eine Löschungsbewilligung zu einem anderen Recht beinhaltet und unterschrieben wurde. Diese "vielen" Unterschriften derselben Person wurden unter einer UR-Nr. mit einem Vermerk beglaubigt. Bestehen hiergegen Bedenken?
Beglaubigung mehrerer Unterschriften
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2. Antje -
8. September 2006 um 15:24
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Ist zwar wohl etwas merkwürdig aber ich wüsste nicht, dass das zu beanstanden wäre. Letztlich handelt es sich bei den Unterschriften um beglaubigte Unterschriften, so dass die Form des § 29 GBO gewahrt ist. Oder?!
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Wie sind denn die verschiedenen Seiten miteinander verbunden?
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Zitat von Tommy
Wie sind denn die verschiedenen Seiten miteinander verbunden?
Die mir eingereichten Seiten sind ordnungsgemäß mit Siegel und Schnur verbunden. Ich frage mich halt nur, ob ein Beglaubigungsvermerk betreffend eine Person, deren sämtliche Unterschriften auf den Blätter davor decken kann. -
Wenn der Text des Beglaubigungsvermerks sich ausdrücklich auf sämtliche vorstehenden Unterschriften bezieht, müßte das doch eigentlich gehen, da alle Seiten ordnungsgemäß miteinander verbunden sind.
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Wenn die einzelnen Blätter mit Schnur und Siegel verbunden sind und sich der Beglaubigungsvermerk auf sämtliche Unterschriften bezieht, sehe ich keinerlei Probleme. Genauso, wie die Unterschriften mehrerer Personen in einem Vermerk beglaubigt werden können, muss dies bei mehreren Unterschriften der gleichen Person der Fall sein.
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Hätte nach dem gechilderten Sachverhalt auch keine Bedenken.
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Hallo,
ich habe gerade den Fall, dass in einem Stempel der öff. Beglaubigung einer Erbausschlagung mehrere Personen zusammen gefasst werden.
Nachlass mache ich noch nicht lange und bisher war es so, dass für jede Unterschrift ein Beglaubigungsvermek durch die Gemeinde angebracht war. Die Personen wohnen an dergleichen Adresse und ie Namen sind in eine Zeile geschmiert, auch alle Geburtsdaten sind angegeben, man kann nur nicht zuordnen welches Geburtsdatum zu welcher Person gehört.Ist "all in one" zulässig? Danke.
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Natürlich kann man Beglaubigungen von Unterschriften mehrerer Personen in einen Vermerk aufnehmen. Die Vorschriften müssen allerdings eingehalten werden. Ob das bei dir der Fall ist, kann ich nicht sagen.
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Hallo,
ich habe gerade den Fall, dass in einem Stempel der öff. Beglaubigung einer Erbausschlagung mehrere Personen zusammen gefasst werden.
Nachlass mache ich noch nicht lange und bisher war es so, dass für jede Unterschrift ein Beglaubigungsvermek durch die Gemeinde angebracht war. Die Personen wohnen an dergleichen Adresse und ie Namen sind in eine Zeile geschmiert, auch alle Geburtsdaten sind angegeben, man kann nur nicht zuordnen welches Geburtsdatum zu welcher Person gehört.Ist "all in one" zulässig? Danke.
Wer hat die Unterschriften denn beglaubigt?
Gibt es in Rheinland-Pfalz neben den Notaren Urkundspersonen, die beglaubigen können (wie z.B. in Hessen die Ortsgerichtsvorsteher)? -
Gibt es in Rheinland-Pfalz neben den Notaren Urkundspersonen, die beglaubigen können (wie z.B. in Hessen die Ortsgerichtsvorsteher)?Siehe §§ 1, 2 RhPfBeglG.
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Gibt es in Rheinland-Pfalz neben den Notaren Urkundspersonen, die beglaubigen können (wie z.B. in Hessen die Ortsgerichtsvorsteher)?Siehe §§ 1, 2 RhPfBeglG.
Frage an den Themenstarter: Liegt eine solche Beglaubigung vor? Hat die richtige Urkundsperson unterschrieben?
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Hallo,
ich habe gerade den Fall, dass in einem Stempel der öff. Beglaubigung einer Erbausschlagung mehrere Personen zusammen gefasst werden.
Nachlass mache ich noch nicht lange und bisher war es so, dass für jede Unterschrift ein Beglaubigungsvermek durch die Gemeinde angebracht war. Die Personen wohnen an dergleichen Adresse und ie Namen sind in eine Zeile geschmiert, auch alle Geburtsdaten sind angegeben, man kann nur nicht zuordnen welches Geburtsdatum zu welcher Person gehört.Ist "all in one" zulässig? Danke.
Wer hat die Unterschriften denn beglaubigt?
Gibt es in Rheinland-Pfalz neben den Notaren Urkundspersonen, die beglaubigen können (wie z.B. in Hessen die Ortsgerichtsvorsteher)?Es gibt bundesweit 3 Ausnahmen, welche Beglaubigungen von Unterschriften vornehmen dürfen und diese auch in allen Bundesländern akzeptiert werden (müssen):
Hessen - Ortsgerichte
Rheinlandpfalz - Verbandsgemeinde
Baden-Württemberg - RatsschreiberIn allen anderen Bundesländer sind es nur die Notare.
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Danke für die Antworten.
Ja hier hat der Ortsbürgermeister beglaubigt. Ich weiß, dass dies zulässig ist in RLP. Jedoch frage ich mich ob tatsächlich ein Stempel genügt. Da man häufig sieht, wenn auf einem Schreiben z.B. drei Personen ausschlagen auch drei Stempel, also quasi drei getrennte Beglaubigungen,erfolgen.
Ich hatte es auch bereits, dass nur ein Stempel vorhanden war ohne weitere Angaben von Details zu den einzelnen Personen (Geburtsdaten,Anschriften) die die Unterschriften vollzogen haben.
Mache erst rund einen Monat Nachlass und bin mir dahingehend noch unsicher.
Im ersteren Fall habe ich alle Namen und Geburtsdaten und die Anschrift ist identisch bei allen. Insoweit würde ich davon ausgehen, dass ein Beglaubigungsstempel genügt. Wenn jedoch wie im zweiten Fall keine Details zu den Personen eingetragen sind, gehe ich davon aus, dass dies nicht genügt, da die Personen deren Unterschriften beglaubigt werden nicht genau bezeichnet sind.
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