• Hallo, brauch mal Hilfe :) --> Brett vorm Kopf :confused:

    Folgender SV:

    Erblasser, keine Kinder, ledig, Eltern vorverstorben. Eltern hatten neben dem Erblasser 5 weitere Kinder. 2 leben nicht mehr, sind aber unter Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Kein Testament, nu meine Frage: Erben die Neffen und Nichten des Erblassers neben den Geschwistern des Erblassers? Oder erben die verbliebenen Geschwister allein??? Ich bin mir grad wirklich nicht sicher :oops::oops:

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Erbfolge nach Stämmen: Die drei lebenden Geschwister erben je 1/5 und die Abkömmlinge der beiden anderen Stämme teilen sich untereinander das betreffende Fünftel.

    Ich gehe davon aus, dass es sich einschließlich des Erblassers sämtlich um vollbürtige Geschwister handelt.

  • An die Stelle von weggefallenen Verwandten (sofern vorverstorben!) treten deren Abkömmlinge nach den für die erste Ordnung geltenden Vorschriften.

    § 1925 III BGB

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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