Hallo, brauch mal Hilfe --> Brett vorm Kopf
Folgender SV:
Erblasser, keine Kinder, ledig, Eltern vorverstorben. Eltern hatten neben dem Erblasser 5 weitere Kinder. 2 leben nicht mehr, sind aber unter Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben. Kein Testament, nu meine Frage: Erben die Neffen und Nichten des Erblassers neben den Geschwistern des Erblassers? Oder erben die verbliebenen Geschwister allein??? Ich bin mir grad wirklich nicht sicher
Erben 2. Ordnung
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Es erben die weiteren Abkömmlinge der Eltern, somit auch die Nichten und Neffen, wenn Geschwister vorverst. sind.
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Genau, §§ 1925 III, 1924 III.
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Erbfolge nach Stämmen: Die drei lebenden Geschwister erben je 1/5 und die Abkömmlinge der beiden anderen Stämme teilen sich untereinander das betreffende Fünftel.
Ich gehe davon aus, dass es sich einschließlich des Erblassers sämtlich um vollbürtige Geschwister handelt. -
Erbfolge nach Stämmen: Die drei lebenden Geschwister erben je 1/3 und die Abkömmlinge der beiden anderen Stämme teilen sich untereinander das betreffende Drittel.
ähmm ... ich denke eher, es geht um Fünftel, die zu verteilen sind. -
Hat's doch einer gemerkt.;)
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An die Stelle von weggefallenen Verwandten (sofern vorverstorben!) treten deren Abkömmlinge nach den für die erste Ordnung geltenden Vorschriften.
§ 1925 III BGB
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