Löschungsantrag im Kaufvertrag

  • Meine lieben Rechtspfleger:

    wieder einmal benötige ich Hilfe:
    in meinen Kaufverträgen habe ich folgenden Passus:

    Die Verkaufspartei ist verpflichtet, den verkauften Grundbesitz frei von im Grundbuch in Abt. II und Abt. III eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen, soweit solche nicht von der Kaufpartei in diesem Vertrage übernommen wurden.

    Sie beantragt schon jetzt die Löschung des in Abt. III unter Lfd-Nr. 2 eingetragenen Rechts im Grundbuch.

    diesen Passus benutze ich bereits zwölf Jahre und nun hat mir der zuständige Rechtspfleger folgende Verfügung erteilt:

    wegen des nicht eindeutigen Wortlautes .... werden Sie gebeten gesiegelt zu bescheinigen, welche Partei den Löschungsantrag ... stellt...

    Stehe ich auf der Leitung oder ist meine Formulierung wirklich so missverständlich???:gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Charlotte71 (1. Dezember 2009 um 12:09)

  • Also, wenn zwischen den zwei Absätzen


    Die Verkaufspartei ist verpflichtet, den verkauften Grundbesitz frei von im Grundbuch in Abt. II und Abt. III eingetragenen Belastungen und Beschränkungen zu verschaffen, soweit solche nicht von der Kaufpartei in diesem Vertrage übernommen wurden.

    Sie beantragt schon jetzt die Löschung des in Abt. III unter Lfd-Nr. 2 eingetragenen Rechts im Grundbuch.



    nichts steht, dann würde ich löschen.

    In den mir vorliegenden Kaufverträgen heißt es meistens
    Die Verkäufer beantragen....
    aber deine Variante ist auch ok!

  • Das Problem stellt sich nur, wenn der Notar nicht nach § 15 Abs.2 GBO tätig wird, sondern lediglich auf die in der Urkunde gestellten Anträge verweist. Unter dieser Prämisse betrachte ich den Antrag ebenfalls eindeutig vom Verkäufer als gestellt. Gleichwohl sollte die Urkunde regelmäßig auch die ausdrückliche und nach § 1183 BGB bzw. § 27 GBO erforderliche Zustimmung zur Löschung von Grundpfandrechten enthalten.

  • Der "aktive" Teil des ersten Satzes ist die Verkäuferpartei, während die Käuferpartei nur Teil der Bedingung ist. Das "Sie" des folgenden Satzes kann sich damit nur auf die Verkäuferpartei beziehen. Im Zusammenhang gelesen ist das mit nur etwas Sprachgefühl doch wohl auch keiner weiteren Erörterung wert.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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