wirksame Unterbevollmächtigung?

  • "- Belastungsvollmacht zu erteilen, mit der Möglichkeit für den Käufer, den Kaufgegenstand auch nach § 800 ZPO zu unterwerfen"

    Der unterstrichene Teil ergibt nur einen Sinn, wenn die Belastungsvollmacht dem Käufer teilt werden darf.
    Ich würde daher auch dazu tendieren, dass dem Käufer Untervollmacht zur Belastung einschließlich dinglicher Vollstreckungsunterwerfung erteilt werden kann.
    Gut gemacht sieht ohne Frage anders aus...

    Life is short... eat dessert first!

  • Danke für Eure Mitarbeit und Meinungen.:daumenrau Ich habe nun doch beanstandet und will daran festhalten. Ganz allein scheine ich mit meiner Meinung immerhin nicht dazustehen. Mal sehen, was daraus wird.

    Wo das Gesetz nicht hilft, da muss Klugheit raten. (J. W. Goethe)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!