Hallo, ich habe neu angefangen und bearbeite u.a. Jugendstrafsachen.
Nun habe ich eine Akte vor mir und hab keinen blassen Schimmer wer zuständig ist.
Es handelt sich um einen Strafbefehl der vom Jugendrichter erlassen wurde unter Anwendung von §105 JGG, da der Angeklagte Heranwachsender ist.
Der Strafbefehl lautet wie folgt:
Sie sind des Betruges schuldig und werden verwarnt.
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von ... Tagessätzen ... bleibt für den Fall vorbehalten, dass Sie sich nicht bewähren.
Auf die Anlage zum Strafbefehl wird besonders hingewiesen.
Bei der Anlage handelt es sich um einen Beschluss zur Aussetzung zur Bewährung für 1 Jahr unter der Auflage eine Geldbuße zu zahlen.
Frage: Wer ist für die Vollstreckung also für die Einleitung der Bewährung zuständig? Ich oder muss ich das ganze zur StA schicken???
Vielen vielen Dank schon mal im Voraus!