Vollstreckungsauftrag

  • Hallo!

    Ich soll einen Vollstreckungsauftrag erteilen, da das Ordnungsgeld nicht bezahlt wird...

    Meine zugegebenrmaßen einfache Frage :oops:: Was für einen Vordruck nehm ich da? Verfüg ich das nur für die Geschäftsstelle?

    Ich kann leider nichts finden...

  • (1086 1) 1. Vollstreckungsauftrag an Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge
    ¡ – hier –
    ¡ bei dem Amtsgericht _____________________
    fertigen bzgl.
    Vollstreckungsschuldner: _______________________________________________________

    Schuldgrund: Beschluss des Amtsgerichts PusemuckelTown (Geschäfts­nummer: <Geschäfts­nummer ein­fügen>) vom ______________

    über

    Ordnungsgeld _______________ €

    Bisherige Kosten der Zwangsvollstreckung _______________ €

    Gebühr für die Festsetzung des Ordnungsgeldes
    ¡ (§ 119 Abs. 1 KostO)
    ¡ (§ 119 Abs. 2 KostO) _______________ €
    Zustellungskosten
    ¡ (§ 137 Nr. 2 KostO)
    ¡ (Nr. 2002 Anlage 2 FamGKG) _______________ €

    Gesamtbetrag _______________ €

    Wegen der oben genannten fälligen Beträge wird gegen den Vollstreckungsschuldner die Zwangsvollstreckung in bewegliche körperliche Sachen nach den Vorschriften der Justiz­bei­trei­bungs­ord­nung und der EBAO angeordnet und der zuständige Vollstreckungsbeamte mit der Ausführung des Auftrags beauftragt.

    Der Vollstreckungsbeamte ist befugt, die geschuldeten Beträge gegen Quittung anzunehmen.

    Bei Unpfändbarkeit wird um Mitteilung des Arbeitgebers gebeten.

    1082 102o Soweit die Vollstreckung zu einer vollständigen Befriedigung nicht geführt hat oder eine andere Voraussetzung des § 807 Abs. 1 ZPO vorliegt, wird beantragt, dem Schuldner gemäß §§ 807, 900 Abs. 2 ZPO das Vermögensverzeichnis und die eidesstattliche Ver­sicherung bezüglich der darin gemachten Angaben abzunehmen.

    Widerspricht der Schuldner der sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, wird be­an­tragt, Termin zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und Abnahme der eides­statt­lichen Versicherung zu bestimmen.

    Erscheint der Schuldner im Termin nicht oder wird die Abgabe der eidesstattlichen Ver­si­che­rung grundlos verweigert, wird Haftbefehl beantragt und gebeten, diesen Antrag zu ver­mit­teln.

    Gibt der Schuldner die eidesstattliche Versicherung ab oder hat er sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits abgegeben, wird um Übersendung einer Abschrift des Ver­mö­gens­ver­zeich­nis­ses gebeten.

    2. Original des Schreibens zu 1. mir zur Unterschrift vorlegen.

    3. Dem Schreiben zu 1. Ausfertigung des Ordnungsgeldbeschlusses beifügen und abgeben bzw. absenden.

    4. Wv. ______________ .

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!