Im GB eingetragen ist eine xy eG. Vorlegt werden mir nun Registerauszüge aus denen sich ergibt, dass die xy eG zunächst in die xy AG umgewandelt wurde. Dann ist die xy AG als übernehmender Rechtsträger mit einer anderen AG verschmolzen worden und die Firma wurde geändert.
Kann ist jetzt Abt. I auf Grund der Registerauszüge berichtigen oder benötige ich eine Auflassung? Ich wüsste allerdings gar nicht, wer die Auflassung erklären soll, da es die ursprünglichen Gesellschaften ja nicht mehr gibt. Ich wäre euch für eure Meinungen dankbar!
Auflassung erforderlich?
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Da der Rechtsübergang bereits außerhalb des GB stattgefunden hat, kannst Du berichtigen auf Grund der HR-Auszüge.
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Da der Rechtsübergang bereits außerhalb des GB stattgefunden hat, kannst Du berichtigen auf Grund der HR-Auszüge.
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Auflassung nicht nötig, beglaubigter (!) Registerauszug weist Grundbuchunrichtigkeit nach.
Schöner/Stöber Rn. 995h u. 995a (13. Aufl.).
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super, ich danke euch!
Hab zwar im Schöner/Stöber gesucht, hatte aber wohl nicht das richtige Stichwort!
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