Gruppe und Nummer bei Grundschuldbrief

  • Guten Tag!

    Gerade kam meine Notarin zu mir und wollte wissen, was die Angabe der Gruppe und der Nummer auf Grundschuldbriefen bedeutet.

    Die Nummer des Briefes ist ja wahrscheinlich eine laufende Nummer. Aber bei der Gruppe konnte ich ihr auch nichts sagen.

    Wäre schön, hier Licht ins Dunkel zu bringen.

  • :gruebel: wenn die Notarin nicht mehr weiter weiß, dann fragt sie Euch, finde ich ja interessant/witzig . . . ;)

    äh, und bitte nicht falsch verstehen ;)

  • Für die Fertigung der Briefe dürfen nur die amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerein in Berlin nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen verwendet werden (§ 52 Abs.2 GBV). Dabei handelt es sich um die amtlichen Vordrucke A, B und C (für Bayern vgl. Nr. 6.1.2 BayGBGA). Dabei entspricht die Gruppe 01 dem Vordruck A, die Gruppe 02 dem Vordruck B und die Gruppe 03 dem Vordruck C (für Bayern vgl. Nr. 6.2.1 BayGBGA). Es kommt also darauf an, ob ein (A = 01) Hypotheken-, ein (B = 02) Grundschuld- oder ein (C = 03) Rentenschuldbrief bzw. ein Brief in Sonderfällen erteilt wird (Meikel/Böttcher § 52 GBV Rn.4). Innerhalb jeder Gruppe erhalten die Briefe dann fortlaufende Nummern.

    Vor dem 01.01.1978 gab es sogar acht amtliche Vordrucke (A bis H). Hierzu vgl. Meikel/Imhof/Riedel, 6. Aufl., § 56 Rn.15.

  • Für die Fertigung der Briefe dürfen nur die amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerein in Berlin nach Maßgabe der jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen verwendet werden (§ 52 Abs.2 GBV). Dabei handelt es sich um die amtlichen Vordrucke A, B und C (für Bayern vgl. Nr. 6.1.2 BayGBGA). Dabei entspricht die Gruppe 01 dem Vordruck A, die Gruppe 02 dem Vordruck B und die Gruppe 03 dem Vordruck C (für Bayern vgl. Nr. 6.2.1 BayGBGA). Es kommt also darauf an, ob ein (A = 01) Hypotheken-, ein (B = 02) Grundschuld- oder ein (C = 03) Rentenschuldbrief bzw. ein Brief in Sonderfällen erteilt wird (Meikel/Böttcher § 52 GBV Rn.4). Innerhalb jeder Gruppe erhalten die Briefe dann fortlaufende Nummern.

    Vor dem 01.01.1978 gab es sogar acht amtliche Vordrucke (A bis H). Hierzu vgl. Meikel/Imhof/Riedel, 6. Aufl., § 56 Rn.15.



    :daumenrau interessant, dann weiß ich das künftig auch :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!