Hallo zusammen, folgender (schwierig zu beschreibender) Sachverhalt:
Nachweis der Verwalterbestellung für Wohnungseigentum Y-Straße ist erforderlich.
Für Wohnungseigentum X-Straße wurde am 08.08.2007 ein Verwalter bestellt. Protokoll wurde erstellt (mit blauer Schrift). Keine Unterschriftsbeglaubigung.
Mit schwarzer Schrift wurden am 30.11.2009 die Unterschriften des Versammlungsleiters und eines Wohnungseigentümers geleistet und notariell beglaubigt.
Mit schwarzer Schrift (scheinbar nachträglich eingefügt) steht im Protokoll, dass der Verwalter ebenfalls für die Y-Straße bestellt wurde.
Ist die Leistung und die Beglaubigung der Unterschriften über zwei Jahre nach der Beschlussfassung in Ordnung?
Deckt der Beschluss auch die (eingefügte) Bestellung für die Y-Straße?