Hallo,
ich hätte da mal eine Frage an euch....Bin seit 1.12. im Grundbuch...
Hab heut ein Ersuchen erhalten vom InsOGericht auf Eintragung der Verfügungsbeschränkungen §21 Abs 2 Nr. 2, 2. Halbsatz sowie §21 Abs 2 Nr. 3 InsO.
Meine Geschäftsstelle hat bisher immer eingetragen: Das vorläufige InsoVerfahren ist eröffnet (az....).
Reicht dies aus? Oder ist konkret einzutragen, welche Beschränkungen angeordnet sind?
Grüße
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