Genehmigungen erforderlich, Nachweis des vorläufigen InsO-Verwalters

  • Guten Morgen,

    ich gebe ehrlich zu, als Insolvenz dran war, war ich immer Kreide holen... :oops:

    Schuldner verkauft Grundstück (Vertrag mit Auflassung) am 27.07.04. Am 16.06.2004 wurde vorläufige InsO-Verwaltung angeordnet mit der Maßgabe eines allgemeinen Zustimmungsvorbehaltes. Am 18.08.2004 erteilt der vorläufige Inso-Verwalter die Zustimmung unter Vorlage des "vorläufig-Insovenz"-Beschlusses in Ausfertigung.

    1. Frage: reicht der Beschluss als Nachweis aus oder hat so ein vorläufiger Verwalter auch eine Bestallungsurkunde? (woher will ich schließlich wissen, was 2 Monate nach Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist?)

    2. Frage: brauche ich sämtliche Vorkaufsrechtserklärungen und Genehmigungen etc., da ja eigentlich der Schuldner verkauft und kein Insolvenzverwalter?

    :gruebel: Danke....

  • Na prima, die kann er mir 5 Jahre später dummerweise ja nicht mehr vorlegen... ich werd wohl mal die Kollegin vom Inso-Gericht befragen (gottseidank im Haus), wie das Verfahren gelaufen ist bzw. läuft. Wenn Sie mir das Datum und den Verwalter bestätigt, werd ich mal die Hühneraugen schließen :D

  • Ja, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben worden ist, dann fällt die Verfügungsbefugnis mit der Aufhebung wieder an den Schulnder zurück.

    Und wenn Du jetzt erst die Auflassung vollziehst, dann müsste doch der Schuldner zustimmen, oder?

  • Der Schuldner selber veräußerte das Grundstück mit (nachgereichter) Zustimmung des vorläufigen Inso-Verwalters. Auf deine Frage hin mach ich mir aber grade eher Gedanken, was ist, wenn das Verfahren noch läuft? Dann hätte doch der Schuldner zwar eine wirksame Auflassung erklärt, aber doch keine Befugnis, die Eintragung zu bewilligen, da ich den Antrag ja erst jetzt habe :gruebel:

    @zaphod: sorry, meinte natürlich nur die VR.

    Gut, darüber muss ich mir keine Gedanken mehr machen, dass Verfahren ist aufgehoben wegen Wegfall des EÖ-Grundes. Dann werd ich jetzt einfach mal die Vorkaufsrechte verlangen und fertig...

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