Löschung aufgrund § 1028 BGB?

  • Hallo,

    ich hab hier von meinem Ausbildungsleiter nen Fall zum Tüfteln bekommen und tu mich grad ein wenig schwer damit.:oops: Könnte mir bitte jemand kurz auf die Sprünge helfen?

    Also:

    Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) wurde 1940 eingetragen
    Ausübung ist mittlerweile nicht mehr möglich, da eine Mauer zwischen herrschendem und dienendem Grundstück errichtet wurde.
    Was muss der Eigentümer des dienenden Grundstückes beibringen, um die Dienstbarkeit gemäß § 1028 BGB löschen zu lassen?

    Für eine kleine Hilfestellung wäre ich dankbar.

    Freundliche Grüße
    Efeu

    "Setz Dich, nimm dir 'n Keks, mach es Dir schön bequem ... Du Arsch!"

    Das Leben des Brian

  • Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes, soweit ihr die Anlage widerspricht (BayObLG 1959, 489). Grundbuch wird unrichtig und kann gem. § 894 BGB, § 22 GBO berichtigt werden.

    :zustimm: zu Rainer mdvz

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

  • Soweit die materielle Rechtslage. Sie erlischt, falls verjährt. Frage ist also zunächst, wann die Verjährung begonnen hat und wann sie - evtl. mit Übergangsrecht wg. der Schuldrechtsmodernisierung (glaub' ich zumindest) - endigt oder eben schon geendet hat.

    Im Verfahrensrecht stellt sich die Frage, inwieweit die Tatsachen in der Form des § 29 GBO nachweisbar sind oder inwieweit die zweite Alternative des § 22 GBO zum Tragen kommen wird - es denn, der Eigentümer könnte das GBA zu einem Verfahren nach §§ 84 ff überreden (eher unwahrscheinlich).

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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