Ich sehe das rechtlich ganz genauso, wäre aber für für einen Hinweis auf diesbezüglich ergangene Entscheidungen sehr dankbar. Hätte jemand etwas...?
Hier z. B.:
Landgericht Arnsberg, 6 T 226/04
Datum: 27.07.2004
Vorinstanz:Amtsgericht Soest, 6 K 180/00
Tenor:
Soll ein nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibendes Recht auf Antrag eines Beteiligten erlöschen und stellt das Vollstreckungsgericht ein entsprechendes abweichendes geringstes Gebot auf, § 59 ZVG, kann der Zuschlag hierauf nur dann erteilt werden, wenn auch die Zustimmung des Schuldners vorliegt.
So auch LG Rostock, Beschl. v. 26.04.2001, 2 T 144 u. 126/00, veröffentlicht in Rpfleger 2001, 509