Ausscheiden aus dem Personalrat

  • Hallo zusammen!

    Ich habe mal ein paar Fragen allgemeiner Art bezüglich des Personalrates. Die Kommentierung hat mir hier nicht wirklich weitergeholfen:

    1. Scheidet ein Mitglied aus dem Personalrat aus, wenn es/sie in Elternzeit geht oder ruht hier die Mitgliedschaft?

    2. Wenn ein Mitglied nach der Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten, tritt es dann wieder in den Personalrat ein (und das Ersatzmitglied wieder aus)?

    3. Gemäß Art. 27 1.c) müssen Neuwahlen durchgeführt werden, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrates auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitlieder um mehr als ein Viertel der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist.
    Gesamtzahl = aktive Mitglieder + Ersatzmitglieder + Mitglieder in Elternzeit?

    Fragen über Fragen und ich hoffe, es gibt hier jemanden, der sich mit sowas auskennt?!
    Danke schon mal!

  • Wir (NRW) hatten sowas mal vor Jahren: Die Mitgliedschaft blieb damals bestehen. Gefunden haben wir nix gegenteiliges. Ist aber schon lange her.

    Die entsprechende Mitgliedin ist dann dankenswerterweise zurückgetreten.

  • Ich habe gerade keine Kommentierung zur Hand. Es könnte auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. In LSA regelt das § 28 f PersVG LSA. Das Amt wird beendet z.B. durch Ausscheiden aus der Dienststelle. Das trifft allein schon bei einer Abordnung von länger als 3 Monaten zu. An der Stelle müsstest Du mal im Kommentar nachlesen. § 29 PersVG LSA sagt, dass das Ersatzmitglied eintritt, wenn das Mitglied zeitweilig verhindert ist. Das könnte auch für die Elternzeit zutreffen. Für die Dauer Deiner Abwesenheit nimmt das Ersatzmitglied teil, wenn Du wieder da bist, Du selbst.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das Amt wird beendet z.B. durch Ausscheiden aus der Dienststelle. ........
    § 29 PersVG LSA sagt, dass das Ersatzmitglied eintritt, wenn das Mitglied zeitweilig verhindert ist. Das könnte auch für die Elternzeit zutreffen. Für die Dauer Deiner Abwesenheit nimmt das Ersatzmitglied teil, wenn Du wieder da bist, Du selbst.


    Das halte ich auch für richtig. Die Inanspruchnahme der Elternzeit beendet weder das Arbeitsverhältnis - es darf gem. § 18 BEEG während der Elternzeit vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden - noch bewirkt sie ein Ausscheiden aus der Dienststelle. Die Elternzeit bewirkt den Verhinderungsfall, so dass zeitweilig das nächst berufene Ersatzmitglied eintritt.

  • Danke schon mal.
    Wir sind auch davon ausgegangen, dass für die Zeit der Elternzeit das Ersatzmitglied einspringt.

    Wir sind insgesamt 5 Personalräte (4 Beamte, 1 Angestellte). Damit Neuwahlen durchgeführt werden müssen, muß mind. 1/4 der Mitglieder zurücktreten. Bei 5 Mitgliedern würde es also reichen, wenn 2 zurücktreten. Rücken dann die Ersatzmitglieder auf? Muss ich die Mitglieder, die momentan in Elternzeit sind (2 Damen) auch zur Ausgangszahl zählen? Dann reichen nämlich 2 nicht mehr...

  • Muss ich die Mitglieder, die momentan in Elternzeit sind (2 Damen) auch zur Ausgangszahl zählen? Dann reichen nämlich 2 nicht mehr...


    Seid Ihr denn nun 5 oder 7 Mitglieder im Personalrat ? Sei es wie es sei : bei Rücktritt einzelner Mitglieder rücken die Ersatzmitglieder nach, es müssten also 1/4 der Mitglieder zurücktreten, ohne dass Ersatzmitglieder da sind.
    Bedenkt allerdings, dass der Personalrat die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter führt, und das in reduzierter Besetzung :oops:

  • In Niedersachsen kann das einzelne Personalratsmitglied nicht zurücktreten, sondern nur sein Amt niederlegen und ist dann raus.

    Die Mehrheit des Personalrats, also 3 von 5, kann nach einer besonderen Bestimmung den Rücktritt des gesamten Personalrats beschließen. Dann ist der Personalrat insgesamt aufgelöst und es müssen Neu-Wahlen durchgeführt werden. Bis zur ersten Sitzung des neu gewählten PR, längstens 3 Monate, dauert die Amtsperiode des bisherigen PR fort.

    Interessant würde es werden, wenn jedes Mitglied und Ersatzmitglied Eures PR sein Amt niederlegen würde. Für diesen Fall gibt es meines Wissens in keinem PersVG eine Regelung. Soweit reichte wohl die Phantasie des Gesetzgebers nicht.


  • Die Mehrheit des Personalrats, also 3 von 5, kann nach einer besonderen Bestimmung den Rücktritt des gesamten Personalrats beschließen. Dann ist der Personalrat insgesamt aufgelöst und es müssen Neu-Wahlen durchgeführt werden. Bis zur ersten Sitzung des neu gewählten PR, längstens 3 Monate, dauert die Amtsperiode des bisherigen PR fort.



    Das scheint mir die vernünftigste Lösung, um zu Neuwahlen zu kommen. Sie hat den Charme, dass der gesamte PR bis dahin geschäftsführend im Amt bleibt und die Arbeit nicht an Wenigen hängenbleibt, nachdem ein Teil der PR-Mitglieder sein Amt niedergelegt hat und deshalb aus dem PR ausgeschieden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!