Ich habe ein Todeserklärungsverfahren (Kriegsverschollenheit) geerbt, Beschluss ist ergangen und ordnungsgemäß veröffentlicht. Vorgelegt wird mir zum Rechtskraftvermerk.
Leider hat mein Vorgänger in seinem Beschluss nur die Todeszeit mit 31.12.1945 24:00 Uhr festgestellt. Der Satz, dass der Betreffende für tot erklärt wird, fehlt ganz einfach.
Beinhaltet die Feststellung der Todeszeit dies oder muss ich einen ergänzenden Beschluss machen? Es hat ja wohl keinen Sinn, die Rechtskraft zu bescheinigen, wenn der Beschluss fehlerhaft ist.
Beschluss fehlerhaft oder nicht ?
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Was hindert Dich daran, den Beschluss entsp. § 319 ZPO zu berichtigen.
Schließlich wurde m.E. ein Todeserklärungsverfahren betrieben und nicht nur ein Verfahren auf Feststellung eines Todeszeitpunktes. -
[FONT=Arial (W1)]Ein Beschluss, im dem die Todeserklärung fehlt, geht mit den amtlichen Vordrucke eigentlich nicht, weil dann der Satz mit den Personendaten fehlt. Es scheint eher so zu sein, dass der Kollege ein Verfahren nach §§ 39 ff VerschG durchgeführt hat. In diesem Falle hätte der Beschluss keine Wirkung, da er den Tod als unzweifelhaft voraussetzt.[/FONT]
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Es war beantragt, den Verschollenen für tot zu erklären und den Todeszeitpunkt festzustellen.
Ich werde gem. § 319 ZPO berichtigen, denn der Beschluss wird für ein Erbscheinsverfahren benötigt.
Vielen herzlichen Dank für eure Mühe !
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