Habe mit der Suchfunktion nicht das Richtige gefunden.
Die Stadt.. bewilligt die Eintragung eines Vorkaufsrechts für den jeweiligen Eigentümer des Flurstücks x für alle Verkaufsfälle. Ausgenommen davon sind Veräußerungen an eine stadteigene Gesellschaft oder einen Sportverein oder einen Dritten, wenn die vereinssportliche Nutzung des Flurstücks y (auch Eigentum der Stadt) weiterbesteht.
Ist das eintragungsfähig und wenn ja, wie ?
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