Katastergebühr

  • Hey Leute,

    vielleicht ist es hier ja schon irgendwann mal Thema gewesen aber ich hab nichts gefunden. Also frag ich noch mal:

    Laut § 1Katasterfortführungsgebührengesetz im Abs 2 heißt es: dass die Gebühr 35 % (vH) der Gebühr für die Eigentumseintragung beträgt. Wir hier in Bayern rechnen aber nur 30 % ab. Ist es in anderen Ländern auch so? Und wenn ja warum? Das mach bei 60.000 Euro Kaufpreis schon so 7-8 Euro aus. Da kommt dann schon was zusammen.

    Irgendjemand Ahnung?

    Danke

    Zinho

  • Das Katasterfortführungsgebührengesetz dürfte wohl Bremer Landesrecht sein. Mir ist nicht bekannt, dass für Nds. eine vergleichbare Vorschrift gibt. Wie berechnen daher nach KostO (§§ 67, 30, 69 I Nr. 4 KostO)

  • Brandenburg nach KostO wie drüber angegeben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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