Zitat von Jana06Allerdings wurde das eingestellt, da sich der Vorsatz der Bereicherung (notwendig bei Betrug) nicht nachweisen ließ.
Da tät' mich mal interessieren, wie die Staatsanwaltschaft das dann genannt hat. Wollte sie etwa mit der Stundenanzahl nur angeben, und es ging gar nicht um die Abrechnung? Oder war sie nur nicht intelligent genug zum Rechnen?
Wer weiß, ob eins so eine Argumentation nicht mal brauchen kann...