Beförderung

  • Hoffe die Frage ist jetzt nicht zu blöd und hier auch richtig untergebracht.
    Hab letzte Woche von der Verwaltung ein Schreiben vom Ministerium weitergeleitet bekommen wegen Stellenbesetzung zum Beförderungstermin am 01.04.2010.
    Da ich noch nie vorher für eine Beförderung in Frage gekommen bin, hab ich mich auch n och nie beworben und weiß folglich auch nicht, wie eine solche Bewerbung aussehen muss bzw. was da alles rein muss!
    Wer kennt sich bei so was aus?:confused:

  • Ist die Stelle ausgeschrieben worden? Wundert mich etwas, denn das wäre eigentlich ein wenig zu früh, außerdem schreibt das Ministerium keine Rechtspflegerstellen aus.

    Oder handelt es sich um eine mögliche Stellenbesetzung im Ministerium?

  • Kommt vom Ministerium und es steht drin, dass sich 2010 folgende Beförderungsmöglichkeiten ergeben: nach A12,11 und 10. Das Beförderungsvolumen ist jedoch noch nicht festgelegt.

  • Nein um ganz normale Rechtspflegerstellen bei den AGs. Für die Verteilung an die AGs und die Oberbehörden ist das Ministerium zuständig.
    Würde es überhaupt nen Unterschied für den Inhalt der Bewerbung machen?

  • Nein um ganz normale Rechtspflegerstellen bei den AGs. Für die Verteilung an die AGs und die Oberbehörden ist das Ministerium zuständig.
    Würde es überhaupt nen Unterschied für den Inhalt der Bewerbung machen?



    Vermutlich ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. So etwas kenne ich nicht...:nixweiss:

  • In Rheinland-Pfalz sind die Beförderungsstellen seit letzter Woche auch ausgeschrieben. Eine genaue Anzahl wird nicht genannt. In aller Regel heißt das dann: Eine oder mehrere Stellen in z. B. A11.

    Du musst Dich lediglich auf eine Stelle bewerben und damit einverstanden erklären, dass der Personalrat oder ein vom Personalrat Beauftragter Deine Personalakte einsehen darf. Frag mal bei Deiner Verwaltung nach, die machen das jedes Jahr aufs neue durch.

  • Nein um ganz normale Rechtspflegerstellen bei den AGs. Für die Verteilung an die AGs und die Oberbehörden ist das Ministerium zuständig.
    Würde es überhaupt nen Unterschied für den Inhalt der Bewerbung machen?



    Vermutlich ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden. So etwas kenne ich nicht...:nixweiss:



    Mir geht es genauso.

    Es ist schon kurios, was es in anderen Bundesländern für merkwürdige Handhabungen hinsichtlich der Beförderungen gibt.

    Bei uns wird dies einfach nach Beurteilung, Wartezeit, Tätigkeit und dergleichen entschieden.

  • Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, daher wäre es gut zu wissen, wo Du Dich befindest.
    In Niedersachsen z. B. muss man sich auf A10 gar nicht bewerben, das ist eine Regelbeförderung (wird allerdings daher auch gar nicht ausgeschrieben, so dass das bei Dir ausscheiden dürfte).

    Hat denn dieses Schreiben jeder Rpfl. bekommen oder hat die Verwaltung vorsortiert, wer "dran" wäre?

    Würde mal die Kollegen fragen, wie die sich bisher beworben haben. Auch das wieder bundeslandspezifisch, ich kenne Bewerbungen ohne Begründung und auch recht komplizierte Bewerbungsverfahren mit richtigen Bewerbungsgesprächen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Würde mal die Kollegen fragen, wie die sich bisher beworben haben. Auch das wieder bundeslandspezifisch, ich kenne Bewerbungen ohne Begründung und auch recht komplizierte Bewerbungsverfahren mit richtigen Bewerbungsgesprächen.



    F: "Warum wollen Sie befördert werden."

    A: "Weiß ich auch nicht." :behaemmer

    So richtig sinnvoll ist das wohl bei Rechtspflegerstellen nicht, sondern eher bei Behörden, in denen die Tätigkeit davon abhängt.


  • Du musst Dich lediglich auf eine Stelle bewerben und damit einverstanden erklären, dass der Personalrat oder ein vom Personalrat Beauftragter Deine Personalakte einsehen darf. Frag mal bei Deiner Verwaltung nach, die machen das jedes Jahr aufs neue durch.




    Und das wars dann schon?

  • Jep, ein Zweizeiler sollte genügen.
    Die Stellenbesetzung/Beförderung im öffentlichen Dienst erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - zumindest soll sie nach diesen Kriterien erfolgen ;). Alle insoweit relevanten Daten sollten sich aus der Personalakte ergeben.

  • Jep, ein Zweizeiler sollte genügen.
    Die Stellenbesetzung/Beförderung im öffentlichen Dienst erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - zumindest soll sie nach diesen Kriterien erfolgen ;). Alle insoweit relevanten Daten sollten sich aus der Personalakte ergeben.


    Eben, regelmäßig kommt es auf die letzte Beurteilung an.

    Wenn Du in Rheinland-Pfalz bist, solltest Du Dich vielleicht vorher mit Deinem Referenten beim Landgericht unterhalten. Falls Du 2010 noch nicht dran bist, sondern erst 2011, und falls Du aufgrund der Bewerbung jetzt eine neue Beurteilug bekommen musst, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Beurteilung so ausfällt, das Du nicht in den erlauchten Kreis der Auserwählten fällst. Im nächsten Jahr sind hier aber wieder die Regelbeurteilungen zu erstellen, und in diesem Fall wird wohl auf die dann jetzt erstellte Beurteilung Bezug genommen. Infolgedessen kann es passieren, dass Du 2011 auch nicht befördert werden kannst, weil die gültige Beurteilung "zu schlecht" ist. Das gilt es zu bedenken.

  • Nur mal eine Frage? Gibt es eigentlich sowas wie "Regelbeförderungen" bei den Rechtspflegern? Oder muss man sich wirklich für jede Beförderung bewerben?
    Wie lange muss man denn eigentlich warten von A9 auf A10?

  • Nur mal eine Frage? Gibt es eigentlich sowas wie "Regelbeförderungen" bei den Rechtspflegern? Oder muss man sich wirklich für jede Beförderung bewerben?
    Wie lange muss man denn eigentlich warten von A9 auf A10?

    Dieser Thread müsste Dir weiterhelfen.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Vielen Dank. Hatte den Fred nicht gefunden bzw. übersehen.

    Trotzdem finde ich es sehr bedenklich, dass es so große Unterschiede gibt zu den Beförderungszeiten. Es trägt sicherlich nicht zur Langzeitmotivation bei, wenn man sich an 10 Fingern abzählen kann, dass man vielleicht alle 7 Jahre befördert wird und dann irgendwann in Pension geht. Ich werde mir auf jeden fall noch mal Gedanken machen über meine Berufswahl.

  • Nur mal eine Frage? Gibt es eigentlich sowas wie "Regelbeförderungen" bei den Rechtspflegern? Oder muss man sich wirklich für jede Beförderung bewerben?
    Wie lange muss man denn eigentlich warten von A9 auf A10?



    Ich kenne Leute , die sind 10 Jahre und länger dabei und noch nicht befördert ...

  • Alle sieben Jahre.... :wechlach::wechlach:

    A9 auf A10 geht meist noch relativ schnell, ich glaube, so vier bis acht Jahre. A10 bis A11 spricht hier von durchschnittlich 16 Jahren.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich kenne Kollegen, die werden mit A9 in den Ruhestand gehen. Und eine ist es bereits. Andere warten seit 15 Jahren auf A10. Die Haushaltslage ist eben überall angespannt .

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich kenne Kollegen, die werden mit A9 in den Ruhestand gehen. Und eine ist es bereits. Andere warten seit 15 Jahren auf A10. Die Haushaltslage ist eben überall angespannt .



    :eek: Das ist nicht dein Ernst, oder? :eek:

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