Eintragungsfähigkeit einer Zweigniederlassung

  • Hallo,

    vielleicht eine blöde Frage:

    Im deutschen Handelsregister ist die deutsche Niederlassung einer schweizerischen Gesellschaft eingetragen. Die Niederlassung selbst ist keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Diese soll als Grundpfandrechtsgläubigerin eingetragen werden.
    Mit Eintragung der Niederlassung im deutschen Handelsregister dürfte aber doch die Rechtsfähigkeit der Hauptniederlassung in der Schweiz bejaht worden sein?
    Einer Eintragung der deutsche Niederlassung (im Rahmen einer zulässigen Vermögenszuordnung) als Grundbuchberechtigte dürfte dann wohl nichts im Wege stehen?
    Ober liege ich falsch?

    Danke !!

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