Guten Abend liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe ein sehr merkwürdig verzwicktes Problem mit dem an unserem Gericht zuständigen Jugendamt. Ich habe hier die Beratungshilfesachen übernommen und bereits zu Anfang festgestellt, dass hier am Amtsgericht auch in Sachen des Umgangsrechtes, sowie der Geltendmachung von Unterhalt stets Beratungshilfe bewilligt worden ist.
Ich habe nach reiflicher Recherche und rechtlicher Betrachtung die nicht Beratungshilfefähigkeit von Beratungshilfe für diese Angelegenheiten festgestellt und die Rechtssuchenden an das Jugendamt verwiesen. Dies kamen prompt zurück mit dem Hinweis das Jugendamt macht das nicht. Auf tel. Anfrage und dem konkreten Gesetzeshinweis hat dann das Jugendamt sehr widerwillig in einzelnen Fällen die Übernahmeverpflichtung eingesehen und den Rechtssuchenden weitergeholfen. Jedoch weigert sich das Jugendamt noch immer stets dem Rechtssuchenden zu helfen, so dass ich in jedem Fall einzeln nochmals Druck machen muss. Dieser Umstand war auch meinen Vorgängern Bekannt.
Diese haben um den Rechtssuchenden Bürger nicht im Regen stehen zu lassen Beratungshilfe bewilligt. Ich sehe das nicht ein, dass die Landeskasse für gesetzliche Aufgaben des Jugendamtes aufkommt und habe den Leuten den konkreten Gesetzestext in die Hände gedrückt und gesagt sie sollen auf eine Antragsaufnahme bestehen und im Zweifel eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Prompt kam ein Anruf des Fachbereichsleiters, welcher total erbost war, wie ich dem Rechtssuchenden so etwas raten könne und er habe ja beschlossen auf Grund der Umfangreichen Tätigkeiten, welche das Jugendamt zu bewältigen habe, dass § 18 SGB VIII in unserem Kreis keine Anwendung finden würde und würde die Leute weiterhin herschicken und ich solle nicht so tun als wenn es um mein Geld ginge. Es seien ja nur Steuergelder. Leider habe ich mir den Namen nicht merken können, habe dieses aber der Verwaltung gemeldet und auch den Bezis, welche natürlich der Argumentation des Jugendamtes nicht folgen.
Da ich der Meinung bin, dass der Rechtssuchende nicht unter der Weigerung des Jugendamtes leiden kann, bewillige ich Beratungshilfe mache aber je Bewilligung einen entsprechenden Aktenvermerk.
Jedoch würd ich gerne von Kollegen mal Stellungnahmen hören oder Tipps was man tun kann.
Ich habe schon überlegt, da ich auch Rechtsantragstelle mache, ab jetzt zu sagen, da ich die Rechtsantragstelle leite, habe ich beschlossen die ZPO und das Rechtspflegergesetz finden in Teilen keine Anwendung und drücke jedem Rechtssuchenden einen Beratungshilfeschein in die Hand.
Kleiner Scherz, aber ich ärgere mich tierisch, dass das Jugendamt
1. seinen gesetzlichen Auftrag nicht nachkommt und
2. dass die Rechtsantragstelle das Auffangbecken für die Fehler/Untätigkeiten anderer Behörden ist
Wenn ich den Namen noch wüsste hätte ich einen Brief an den Bund der Steuerzahler übersandt mit Hinweis auf die läppische Bemerkung...
Gruß aus dem Norden