Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht

  • :eek:
    Hallo zusammen:

    diesen Fall hat scheinbar noch niemand gehabt.

    Ehel. sind im GB als Eigt. in der Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht eingetragen.
    Nun kommt, was kommen muss:
    Der Ehemann stirbt und wird beerbt gem. Erbschein des hiesigen AG (gegenständlich beschränkt auf den in der Bundesrepublik befindlichen Nachlss)
    von seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern zu je 1/3 Anteil.

    Wo und wie kann ich feststellen, was aus der Errungenschaftsgemeinschaft geworden ist?

    Wie muss ich die Ehefrau und die Kinder in Abt. I eintragen.

    P.S.
    Wer mir weiterhelfen kann, bekommt ein Freigetränk nach seiner Wahl.
    Ich möchte die Sache aber nicht der GB-Richerin vorlegen. (die ist so nett und hat auch keine Ahnung)

  • Im "Bergmann/Ferid", Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht.

    Wurde die Gemeinschaft durch das Ableben des erstversterbenden Ehegatten beendet, wird die Eintragung in Abt.I wohl wie folgt lauten:

    2a ... Ehefrau
    2b I . Ehefrau
    ...II . Kind 1
    ..III . Kind 2

    zu 2bI-III: in Erbengemeinschaft
    zu 2a,b: in beendeter nicht auseinandergesetzter Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht

  • juris2112 sei das angekündigte Freigetränk herzlichst gegönnt, ich kann nur ein paar Fundstellen nachliefern:
    -Bauer/v. Oefele, GBO, 2.A., Internationale Bezüge, Rn 269+385
    -dort auch Hinweis auf eine Darstellung portugiesischen Rechts in FamRZ
    1984, 445.

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