Hallo,
es soll eine Auflassungsvormerkung im Erbbau-GB eingetragen werden. Eigentümer A + B zu je 1/2.
B - Inso-Verfahren eröffnet und Vermerk im GB
Jetzt liegt der Vertrag bzgl. Vormerkung vor. Der Inso-Verwalter (C) von B genehmigt Vertrag und er wird auch vertreten von D, aber vollmachtslos!
Geht das ohne Vollmacht von D oder muss er auch eine vorlegen?