Unterschriftsbeglaubigung in Niedersachsen

  • Uns liegt eine Löschungsbewilligung vor. Dort wurde die Vertretungsberechtigung der Gläubigerin und die Unterschrift der Vertretungsberechtigten der Gläubigerin von einem Justizamtmann als Urkundsbeamter eines niedersächsischen Amtsgerichts im Jahre 1967 vorgenommen/bescheinigt.
    Dies war vor dem BeurkG (1969).

    War dies nach Landesrecht möglich?

    Welcher "alte" Hase kennt sich aus?
    :D

    Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andere ihn begehen.
    (Georg Christoph Lichtenberg)

  • Ja, denn wenn beglaubigt werden durfte, dann ist es doch egal, ob eine Unterschrift oder ein Vertretungsnachweis oder eine Kopie einer Urkunde oder sonstwas beglaubigt wurde.

  • Neben den bundesrechtlichen Vorschriften galt für Niedersachsen das ndsFGG vom 14.05.1958, GVBl. Sb I 475. Bei der Unterschriftsbeglaubigung war lt. Meikel-Imhof-Riedel, GBO, 6. Auflage 1968, Band II § 29 RN 67 Art.51 nds.FGG zu beachten. Diese Bestimmung wurde (mit anderen Art. des ndsFGG) mit Inkrafttreten des Beurkundungsgesetzes zum 1.1.1970 aufgehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen des ndsFGG ergeben sich aus Satz 2 zu § 60 BeurkG, dort Nr. 38. Diese im Schönfelder nicht abgedruckte Bestimmung findet sich im Band III, Teil VIII, von Meikel-Imhof-Riedel, Anhang 63 (Beurkundungsrecht; S. 3033/3034).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ja, denn wenn beglaubigt werden durfte, dann ist es doch egal, ob eine Unterschrift oder ein Vertretungsnachweis oder eine Kopie einer Urkunde oder sonstwas beglaubigt wurde.


    Eine Unterschriftsbeglaubigung ist schon noch etwas anderes als eine Vertretungsbescheinigung. Vielleicht handelt es sich bei letzterer im vorliegenden Fall ja um ein gerichtliches Zeugnis i.S.v. § 32 GBO a.F.

  • Wohl nicht, s. #5.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke für eure Antworten! Ein Miterbe hat mir eine Abschichtungsvereinbarung mit Unterschriftsbeglaubigungen durch zwei nedersächsische Städte vorgelegt.


    Es ist erstaunlich, wie wenig Aufmerksamkeit OLG Karlsruhe, 07.12.2010, 12 U 102/10 (Amtshaftung der Stadt Baden-Baden, weil ein Ortsvorsteher ein Testament, was sich dann als formunwirksam herausstellte, "beglaubigte") erfahren hat.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Danke für eure Antworten! Ein Miterbe hat mir eine Abschichtungsvereinbarung mit Unterschriftsbeglaubigungen durch zwei nedersächsische Städte vorgelegt.


    Es ist erstaunlich, wie wenig Aufmerksamkeit OLG Karlsruhe, 07.12.2010, 12 U 102/10 (Amtshaftung der Stadt Baden-Baden, weil ein Ortsvorsteher ein Testament, was sich dann als formunwirksam herausstellte, "beglaubigte") erfahren hat.

    Ich habe diese Entscheidung seinerzeit in meine Erbrechtsübersicht in Rpfleger 2012, 666 (668) eingearbeitet.

  • Ich habe diese Entscheidung seinerzeit in meine Erbrechtsübersicht in Rpfleger 2012, 666 (668) eingearbeitet.


    Ich meinte "Aufmerksamkeit in Verwaltungskreisen". Da herrscht immer noch die Meinung vor, man "könne den Leuten ja mal einen Gefallen tun".

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!