Rückabwicklung der Eigentumsumschreibung

  • Damit in dem im Anschluss geschilderten Fall nichts schief geht:

    Der Sohn schenkt seiner Mutter 1 Grundstück. Die Eigentumsumschreibung ist im Grundbuch vollzogen. Nunmehr haben die Beteiligten gemerkt, dass Schenkungssteuer anfällt. Sie heben deshalb den Schenkungsvertrag auf und bewilligen und beantragen die Berichtigung des Grundbuch dahingehend, dass der Sohn wieder als Eigentümer eingetragen wird. Höchst vorsorglich erklären sie insoweit auch noch die Auflassung. UB ist beigefügt.

    M.E. kann ich den erneuten Eigentumswechsel vollziehen. Oder gibts da einen Haken, den ich nicht erkenne?

  • M. E. liegt keine Grundbuchunrichtigkeit vor, da zwar der Schenkungsvertrag aufgehoben und rückabgewickelt wird, die seinerzeitige Auflassung aber gleichwohl wirksam ist. Die Grundbuchberichtigung setzte zudem voraus, dass dargelegt wird, warum das Grundbuch unrichtig sein soll; auch daran fehlt es offenbar. D. h., die jetzt einzutragende Eigentumsänderung beruht auf der Auflassung von Mutter an Sohn.

    Sonst fällt mir jetzt nichts auf.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!