Dienstsiegel von Ortsgerichten

  • Die Dienstsiegl der Ortsgerichte sind fast 30 Jahre alt und müssen neu bestellt werden. Werden die Dienstsiegel vom Amtsgericht bestellt oder von der zuständigen Stadt/Gemeinde?

  • Mal ein Gedanken vorweg:

    Dienstsiegel sind Siegel des Landes.
    Inhaber ist allein der Führende des Landes.
    Dieser überträgt die Nutzung und die Berechtigung an untergeordnete Minister/Ministerien.
    Diese regeln intern, wie "ihre" Behörden mit dem übertragenen Siegelrecht, Umfang der Nutzung und Art des Beschaffung umzugehen haben.

    Ich gehe davon aus, dass in deinem Bundesland auch landesrechtliche/ ministerielle Anweisungen bestehen.

    In dem Bundesland, in welchem ich tätig bin, ist der Ministerpräsident Inhaber des Landessiegels.
    Zur Fertigung von Siegeln sind nur einige Unternehmen zugelassen, die jede Bestellung einer Behörde auch an die Staatskanzlei melden, die ein Siegelverzeichnis führt.
    Alte bzw. verbrauchte Siegel müssen ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht und deren Vernichtung der Staatskanzlei gemeldet werden.

    Mein Tipp:
    Rücksprache mit der Verwaltung des übergeordneten LG oder dem OLG nehmen oder in den für das Bundesland bestehenden Verwaltungsvorschriften suchen.

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