Nießbrauch und Vormerkung auf dem Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft

  • Mein Kollege hat in einer Grundbuchsache folgendes Problem:

    Ein Mitglied einer 6-köpfigen Gesamthandsgemeinschaft überträgt seinen Anteil an der Gemeinschaft auf seinen Sohn. Die Parteien möchten (neben der Veränderung in Abt. I) ins Grundbuch eingetragen haben:
    Nießbrauch, Rückauflassungsvormerkung (für Vater) und bedingte Auflassungsvormerkung (für Mutter).
    Diese Belastungen sollen nur auf dem zu übertragenden Anteil lasten.

    Mein Kollege hat erhebliche Bedenken, ob dies so möglich ist und die Kommentierung und das Internet sind wohl ziemlich mau zu diesem Thema.

    Hattet ihr diese Problematik vielleicht schon einmal?

    LG Dany

  • Dann würde ich jetzt als erstes die konkrete Gesamthandsgemeinschaft ermitteln und auf Antrag nachtragen (Demharter § 47 Rn. 21, 35). Ohne Antrag wird auch der jetzige Antrag wohl kaum vollzogen werden können... Du weißt ja nicht einmal, welche Eintragungsvoraussetzungen bestehen.

    Nach Kenntnis der konkreten Gesamthandsgemeinschaft und Berichtigung des Grundbuchs schauen wir weiter.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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