Hier mal mein Ablauf bei solchen Sachen, der sich bewährt hat. Mdj. (künft.) KM + meist Oma gehen zum JA, werden zu mir geschickt, alle Beteiligten, d.h. alle Interessierten kommen zu mir, ich höre an, Antrag, reden drüber, wie es laufen soll etc.. Meist herrscht Einigkeit. Bericht JA, BZR... .Den Beschluss gibt es unmittelbar nach der Geburt, Oma ruft an, sofort Termin + Verpflichtung. Einen "Leerbeschluss" finde ich nicht so aussagekräftig. Außerdem ändert man gelegentlich noch mal seine Meinung, weil z.B. doch das JA Vertreter bleiben soll, Vorteil u.a. es kümmert sich um Unterhalt + Vaterschaft, denn es gibt keine Beistandschaft. Ist doch ein med. Notfall muss der Arzt ohnehin handeln, im übr. ist das JA kraft Gesetzes Vertreter.
Einen Vater gibt es bis zur Geburt nicht, weder tatsächlich noch rechtlich. Danach hängt es an der Zustimmung des Vormundes. Erst dann können Wirkungen geltend gemacht werden. Ich würde ihn aber ggf. beim Vormundswechsel als zu prüfende geeignete nat. Person beteiligen.
Und auch als Beteiligte bezüglich der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses?
Bei Beschlussfassung nach Geburt ist es eigentlich keine Anordnung einer Vormundschaft mehr, sondern ein Wechsel vom Amtsvormund zu einem Ehrenamtler, § 1791c Abs. 1 S. 1 BGB.
Praktiziert eigentlich jemand die Ausnahme der genannten Vorschrift? ("...dies gilt nicht, wenn bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist.")?