Vormund für ungeborenes Kind

  • Hier mal mein Ablauf bei solchen Sachen, der sich bewährt hat. Mdj. (künft.) KM + meist Oma gehen zum JA, werden zu mir geschickt, alle Beteiligten, d.h. alle Interessierten kommen zu mir, ich höre an, Antrag, reden drüber, wie es laufen soll etc.. Meist herrscht Einigkeit. Bericht JA, BZR... .Den Beschluss gibt es unmittelbar nach der Geburt, Oma ruft an, sofort Termin + Verpflichtung. Einen "Leerbeschluss" finde ich nicht so aussagekräftig. Außerdem ändert man gelegentlich noch mal seine Meinung, weil z.B. doch das JA Vertreter bleiben soll, Vorteil u.a. es kümmert sich um Unterhalt + Vaterschaft, denn es gibt keine Beistandschaft. Ist doch ein med. Notfall muss der Arzt ohnehin handeln, im übr. ist das JA kraft Gesetzes Vertreter.

    Einen Vater gibt es bis zur Geburt nicht, weder tatsächlich noch rechtlich. Danach hängt es an der Zustimmung des Vormundes. Erst dann können Wirkungen geltend gemacht werden. Ich würde ihn aber ggf. beim Vormundswechsel als zu prüfende geeignete nat. Person beteiligen.


    Und auch als Beteiligte bezüglich der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses? :gruebel:

    Bei Beschlussfassung nach Geburt ist es eigentlich keine Anordnung einer Vormundschaft mehr, sondern ein Wechsel vom Amtsvormund zu einem Ehrenamtler, § 1791c Abs. 1 S. 1 BGB.

    Praktiziert eigentlich jemand die Ausnahme der genannten Vorschrift? ("...dies gilt nicht, wenn bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt ist.")? :gruebel:


  • Nebenbei:

    Es liegen vor:

    a) eine "Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung nach § 1595 Abs. 1 BGB", unterzeichnet von Kindesmutter und -vater (mit Belehrung, dass zum Wirksamwerden die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Kindesmutter erforderlich ist)

    b) eine "Urkunde über die Zustimmung zur Beurkundung der Zustimmung einer beschränkt Geschäftsfähigen zur Vaterschaftsanerkennung", unterzeichnet durch die allein sorgeberechtigte Mutter der minderjährigen werdenden Mutter

    Von einer notwendigen Zustimmung für das (ungeborene) Kind steht in den Urkunden nirgends etwas. Ob die Beteiligten entsprechend aufgeklärt wurden? :gruebel:

    Die Zustimmung der KM zur Vaterschaftsanerkennung beinhaltet bei volljährigen Müttern immer auch die Zustimmung des Kindes, hier fungiert die KM als gesetzl. Vertreterin des Kindes. Bei minderjährigen Müttern muss das dann der Vormund tun.
    Eine Urkundsperson weiss das üblicherweise. Die Aufklärung von Rechtsfolgen usw. der Beurkundung ist wesentlicher Bestandteil ihres Jobs. Auf der Urkunde muss das aber nicht stehen.

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