Hallo Leute,
ich habe da mal ein Problem. Ich soll im Rahmen des Begleitunterrichts herausfinden, wie der Gang des Beschwerdeverfahrens nach einem Genehmigungsbeschluss bzw. desssen Zurückweisung ist.
Nun habe ich bereits herausgefunden, dass die Beschwerde in Vormundschaftssachen nach dem FamFG beim OLG eingelegt werden muss (§ 119 GVG). War das nicht bis jetzt immer das LG?
Und eigentlich kann ich doch der Beschwerde abhelfen - laut § 64 FamFG geht das aber bei Endentscheidungen in Familiensachen nicht mehr. Ist das nicht eine Endentscheidung? Kann ich abhelfen?
Ich bin ein bißchen ratlos... Helft mir bitte