nochmals: Institutsverwalter

  • Zitat von Stefan zu anderem Thema

    Welche Erfahrungen habt Ihr denn mit Institutsverwaltern? Würd mich mal interessieren.



    Diese Frage hatte ich vor kurzem gestellt. (leider bisher ohne Antwort [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/traurig/a030.gif])

    Nun folgender aktueller Fall: Ein Institutsverwalter, nicht vor Ort ansässig, hatte scheinbar, aber nicht nachweisbar, die Inbesitznahme von einem Rechtsanwalt vor Ort vornehmen lassen. Der Inbesitznahmebericht deutete darauf hin.
    Nun kommt die erste Abrechnung und siehe da, das Verwaltungskonto wird auf den Namen des besagten Rechtsanwalts geführt. Nun ist aber die Zwangsverwaltertätigkeit höchstpersönlich wahrzunehmen. Ich finde, einen eklatanteren Verstoß kann es kaum geben. Ich werde den Institutsverwalter wohl entlassen. Oder was meint Ihr?

  • Habe nicht einen einzigen Institutsverwalter in meinem "Bestand".

    In Deinem Fall würde ich -nach Anhörung- ebenfalls eine Entlassung in Betracht ziehen.

  • Zitat von Kai

    Habe nicht einen einzigen Institutsverwalter in meinem "Bestand".


    Bist Du zu beneiden. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a040.gif]
    Hier gab es fast keine Institutsverwaltung ohne Ärger. Hier diese Fremdverwaltung (dazu gibt es auch interessante Ausführungen im IGZ-Forum),
    dann Verwaltungen, die von falschen Rechtshandlungen nur so strotzen, wie die Anmietung von Fremdflächen, unnötige Verbesserungsbauvorhaben etc., ganz zu schweigen von den unmöglichen Abrechnungen, die meist kaum nachvollziehbar sind.

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