Prüfung sog. Großvermögen

  • In Sachsen gibt es sie auch, ab 150.000 EUR, übrigens auch bei Nachlasspflegschaften etc. Der Wert selbstgenutzter Grundstücke ist ohne Einschränkung miteinzurechnen.




    Wie soll das eigentlich hinsichtlich des selbst genutzten Eigenheimes funktionieren? :gruebel:

    Da dieses kostenmäßig nicht zu berücksichtigen ist, besteht regelmäßig kein Bedürfnis einen Wert des Eigenheimes zu ermitteln. Davon abgesehen, können viele Betreuer hierzu auch keine sinnvollen Angaben machen.



    Pi mal Daumen durch Fensterkreuz

  • Das ist richtig, nur gibt es bei selbstgenutzten Eigenheimen überhaupt keinen Anlass, hierfür überhaupt einen Wert zu ermitteln.

  • Das ist richtig, nur gibt es bei selbstgenutzten Eigenheimen überhaupt keinen Anlass, hierfür überhaupt einen Wert zu ermitteln.



    Du hast vollkommen recht, was die betreuungsrechtlichen Vorschriften angeht.

    Doch ansonsten schon.
    In Hessen gibt es einen Erlass des Präsidenten des OLG, der die Prüfung bei sog. Großvermögen regelt und genau dies beinhaltet. Wertermittlung wie unter #82 dargelegt.
    Nur zur Klärung der Frage, ob das Vermögen ein "Großvermögen ist" und der Sonderprüfung unterliegt.

    Ist nicht auf meinem Mist gewachsen.

  • Ich versteh es auch nicht. Zumal es immer blöd den Betreuern zu erklären ist, dass man die und die Sachen übers Grundstück wissen will, es am Ende aber eh unters Schonvermögen fällt.

    In Sachsen gibt es jedenfalls auch so eine Regelung. Bei wem noch?

  • Ich versteh es auch nicht. Zumal es immer blöd den Betreuern zu erklären ist, dass man die und die Sachen übers Grundstück wissen will, es am Ende aber eh unters Schonvermögen fällt.



    Na ja, selbst wenn der Betreute sein Eigentum jetzt noch selbst bewohnt, kann das in ein paar Monaten schon wieder ganz anders aussehen, wenn er z.B. ambulant zu Hause nicht mehr versorgt werden kann und ins Pflegeheim muss.

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