UB bei Erwerb durch Verwandte in gerader Linie

  • Hallo,

    ich habe hier einen Fall, in dem der Vater an die Tochter veräußert. Jetzt steht im HRP, dass bei Erwerb durch Verwandte in gerader Linie auf die UB durch landesrechtliche Vorschriften verzichtet werden kann.

    Hat jemand die landesrechtl. Vorschriften für Niedersachsen parat?
    Wäre super. Vielen Dank.

  • Siehe dazu hier (ich gebe zu, dass der Thread kaum zu finden ist).

    Als gesetzliche Grundlage ist in dem Erlass der § 22 Abs. 1 S. 2 GrEStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl. 1999 I S. 402, BStBl. 1999 I S. 397) genannt.

    Ulf

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  • Ich hänge meine Frage hier mal an.

    Es wird ein Grundstück von einem Vater auf sich und seine Kinder in GbR übertragen. Auf Nachfrage beim Notar wegen der steuerlichen UB äußert dieser, dass der Erwerbsvorgang in Anwendung des §§ 3 und 5 GrEStG steuerfrei ist und liefert hierzu Kommentierungen nebst Rechtsprechungshinweisen des Bundesfinanzhofes. Muss ich trotzdem noch eine steuerliche UB zur Bestätigung der Steuerfreiheit anfordern?

  • Es ist nicht Aufgabe des GBA zu prüfen, ob eine Steuerpflicht besteht. Daher würde mit beigefügte Literatur und Rechtsprechung nicht interessieren, da ich ohnehin nicht weiß ob diese aktuell ist. Auf eine UB kann nur verzichtet werden, soweit landesrechtliche Vorschriften eine Ausnahme zulassen. Zumindest hier sehen diese vor, dass in Zweifelsfällen immer eine UB verlangt werden kann.
    Ich hätte in diesem Fall Zweifel ob die hiesigen Ausnahmen greifen und würde wohl eine UB anfordern.

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