Berichtigung einer Vaterschaftsanerkennungsurkunde

  • Hallo,

    ich habe als Rechtspfleger eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde aufgenommen und den Namen des Kindes falsch aufgenommen. Wie kann ich diese Urkunde berichtigen? Die Ausfertigungen wurden mit dem falschen Namen an das Geburtsstandesamt und den Amtsvormund sowie die Kindeseltern und gesetzlichen Vertreter übersandt.

  • Zitat hierzu von Knittel in "Beurkundungen im Kindschaftsrecht":

    Die Urkundsperson darf offensichtliche Unrichtigkeiten "Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten" berichtigen (§ 44a Abs. 2 BeurkG) durch nachtragsvermerk richtigzustellen.
    Der Nachtragsvermerk ist mit der Urkunde zu verbinden.
    Es kommt für eine zulässige Berichtigung oder Ergändzung nicht darauf an, ob die Ausfertigungen von der Urkunde erteilt worden sind (BergemannDNot 2002, 557).
    Die falschen Ausfertigungen und hiervon erstellten beglaubigten Abschriften können der Urkundsperson wieder ausgehändigt und gegen eine richtige Ausfertigung bzw. beglaubigte Abschriften ausgetauscht werden (von Schickmann/Preuß in: Huhn/von Schuckmann § 44a Rn. 6 n.w.Nachw.).

    Ich würde die Beteiligten anschreiben und die beglaubigten Abschriften zurückfordern und anschließend durch die geänderten ersetzen.

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