Hallo,
ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Dienstbarkeit vorliegen. Eine Bank finanziert die Errichtung einer Biogasanlage. Für den Fall, dass das Darlehen gekündigt wird, soll eine aufschiebend bedingte Dienstbarkeit für die Bank eingetragen werden. Durch die Dienstbarkeit stünde es der Bank offen, die Biogasanlage zu betreiben.
Gleichzeitig soll für die gleiche Bank eine Vormerkung eingetragen werden, die sichert, dass die Bank die Ausübung ihrer Rechte einem Dritten übertragen kann (§1092 I S.2 BGB).
Eintragungsfähig?
Übertragung Dienstbarkeit ?
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