Nießbrauch

  • Grundstück soll von Vater auf Sohn übertragen werden.
    Auf dem Grundstück steht ein Gebäude mit Anbau.

    Im Übertragsvertrag wird ein Nießbrauchsrecht für den Vater bewilligt, und zwar am übertragenen Grundstück.
    Das Nießbrauchsrecht umfasst nicht die im Anbau nach Westen gelegene Wohnung (rosa markiert), die der Sohn als Wohnung umbauen und nutzen wird.

    Geht das?



  • Kommt darauf an. Der Nießbrauch als solcher muß auch an der Wohnung lasten, da diese als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks nicht Gegenstand besonderer Rechte sein kann. Davon zu unterscheiden ist, ob nur die Ausübung insoweit beschränkt sein soll. Nach h.M. geht auch das nicht, die Mindermeinung zieht die Parallele zur Dienstbarkeit.

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